Einbruchserie an der Saar

Apotheken-Räuber muss vier Jahre in Haft

Berlin - 31.07.2013, 13:44 Uhr


Ein Landgericht im Saarland hat zwei Männer aus dem Landkreis Saarlouis wegen besonders schweren Diebstahls in 14 Fällen zu Freiheitsstrafen verurteilt. Innerhalb weniger Wochen hatten die beiden Männer 14 Apotheken und eine Tankstelle beraubt. Die Taten fanden zum Jahreswechsel 2012/2013 statt.

Beide Täter waren im Rahmen des Gerichtsverfahrens geständig. Der mehrfach vorbestrafte 37-Jährige muss vier Jahre in Haft. Sein bisher unbelasteter Mittäter erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und eine Arbeitsauflage von 150 Stunden.

Wie die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet, hatten sich die Täter ihre Beute sorgfältig ausgesucht und gründlich ausgespäht. Die Einbruchserie begann am 24. Dezember 2012 mit einer Apotheke in Eppelborn-Bubach. Die Einbrecher knackten das Türschloss. Aber eine zusätzliche Sicherung machte das Eindringen unmöglich, und so verließen sie das Anwesen ohne Beute. In der Folgezeit wurden Apotheken in Wiebelskirchen, Heiligenwald, Landsweiler-Reden, Lebach, Riegelsberg, Schwalbach, Dillingen, Saarlouis, Illingen, Urexweiler und Saarburg sowie eine Tankstelle in Wadgassen ausgeraubt. Die Täter rückten mit einem Lieferwagen an. Teilweise wurden Tresore mit Gewalt ausgebaut und mit einer Sackkarre zum Transporter gebracht. Später knackten sie die Tresore und warfen sie in die Saar.

Die Einbruchserie endete am 18. Januar 2013. In einer Apotheke in Urexweiler brachen die Männer ein Zylinderschloss heraus und überwanden eine weitere Tür mit einem Pickhammer. Der Tresor war bereits in den Lieferwagen geladen, da wurde die Tat entdeckt. Auf der Flucht wurden sie von Polizeikräften gestellt und vorläufig festgenommen.

Der Hauptangeklagte gab laut „Saarbrücker Zeitung“ an, wegen ständiger Rückenschmerzen auf Morphin angewiesen zu sein. Er habe sich das Medikament zuvor bei einem Bekannten besorgt. Als der verstarb, habe er sich nach einer anderen Quelle umsehen müssen und sich zu den Einbrüchen entschlossen. Ein psychiatrischer Gutachter konnte ihm allerdings keine krankheitswertige Drogenabhängigkeit bescheinigen, die strafmildernd hätte berücksichtigt werden können.


Lothar Klein


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