Notdienstpauschale

GKV: Finanzierung nicht Sache der Kassen

Berlin - 06.05.2013, 10:03 Uhr


Eine Woche vor der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages lehnt der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme zum ANSG die Finanzierung der Notdienstpauschale über das Packungshonorar ab. Außerdem kritisieren die Kassen die Umsetzung des Fonds als zu bürokratisch und schlagen vor, den 16 Cent-Honorarzuschlag beim Großhandel einzukassieren.

Sofern der Gesetzgeber die Erbringung von Nacht- und Notdiensten finanziell unterstützen wolle, „steht diese erneute Maßnahme deshalb nicht in der primären Finanzverantwortung der GKV“, so der GKV-Spitzenverband. Im Übrigen sei der nun anfallende bürokratische Aufwand bei der Bereitstellung der finanziellen Mittel der Nacht- und Notdienstpauschale erheblich. Darüber hinaus finanzierten die gesetzlichen Krankenkassen bereits heute über die sogenannte Noctu-Gebühr die Nacht- und Notdienste.

Grundsätzlich begrüßt der GKV-Spitzenverband jedoch die Intention des ANSG: „Der GKV-Spitzenverband befürwortet grundsätzlich die versorgungspolitische Intention des Gesetzgebers, die Arzneimittelversorgung auch in Regionen mit einer geringeren Bevölkerungsdichte sicherzustellen“, so der Kassenverband. Gleichwohl liege der Sicherstellungsauftrag für Nacht- und Notdienste nicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern „fundamental bei den Apotheken selbst“. 

Zudem würden im Rahmen des Nacht- und Notdienstes nicht nur Arzneimittel zulasten der GKV abgegeben, sondern ebenfalls nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die durch die Patienten nachgefragt und selbst finanziert würden. Dabei sei an manchen Standorten die Inanspruchnahme der Nachtdienstpräsenz gerade für die nicht verschreibungspflichtigen Produkte wie in Bahnhofsapotheken signifikant hoch. Apotheken mit hoher Kundenfrequenz in Nacht- und Notdiensten profitierten doppelt: „Dies läuft der grundlegenden Intention des Gesetzgebers zuwider.“ Aufgrund der dargestellten Fehlanreize spricht sich der GKV-Spitzenverband dafür aus, die Notdienstdichte regional festzulegen. Dies sei eine klassische Aufgabe der Apothekerkammern.

Der Einzug des erhöhten Festzuschlags bei Nicht-GKV-Versicherten sei „hoch bürokratisch“, kritisiert der GKV-Spitzenverband. Daher rege der GKV-Spitzenverband an, „die finanziellen Mittel alternativ auf der Ebene des Großhandels zu erheben, um das Verfahren nachvollziehbarer und für alle Verfahrensbeteiligten akzeptabler zu gestalten“.

Der Kassenverband argumentiert, dass der Nacht- und Notdienst als originärer Bestandteil der Arzneimittelversorgung durch Apotheken durch die Erhöhung des Honorars vom letzten Herbst bereits als „leistungsgerechte Vergütung der Apotheken in Deutschland“ berücksichtigt worden sei. „Das ANSG stellt damit den Apotheken eine zusätzliche Vergütung in Höhe von rund 125 Millionen Euro zur Verfügung“, so der GKV-Spitzenverband. 

Das ANSG belaste die Kassen deutlich stärker, als das finanzielle Volumen dem Nacht- und Notdienstfonds zugutekomme. Auf den Betrag von 0,16 Euro werde die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent aufgeschlagen, sodass die Krankenkassen effektiv mit 0,19 Euro belastet würden. „Bei der aktuellen Anzahl verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel-Packungen wirkt sich die Notdienstpauschale mit zusätzlich ca. 114 Mio. Euro pro Jahr auf die GKV-Ausgaben aus, von denen nur ca. 96 Mio. Euro in den Fonds zur Finanzierung der Nacht- und Notdienste fließen. Der übrige Anteil fällt dem Fiskus zu.“ 


Lothar Klein