Gesundheitspolitik

DAV steht als Fondsverwalter bereit

Zweifel und Hoffnung: ANSG soll diese Woche ins Kabinett

Berlin (ks/lk). Der seit einer guten Woche vorliegende Referentenentwurf für das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) hat erkennbare Schwächen und wirft viele Fragen auf. Dennoch sind das Bundesgesundheitsministerium, die Gesundheitspolitiker der Regierungsfraktionen und die apothekerliche Standesvertretung fest entschlossen, das Gesetz schnellstmöglich durchzubringen.

Am 12. März fand im Bundesgesundheitsministerium eine erste Verbändeanhörung zum ANSG statt – die ABDA war auf Geschäftsführerebene vertreten. Im Anschluss hieß es seitens der ABDA, das Gespräch sei konstruktiv und sachlich verlaufen. "Der Grundkonstruktion haben wir zugestimmt", so ein Sprecher. Positiv wertet man, dass das Ministerium das Verfahren schnell vorantreiben möchte. Die ABDA selbst wünscht sich ein "verwaltungsschlankes Verfahren".

Auch der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV) Fritz Becker erklärte, er hätte sich gewünscht, dass die Regelungen zur Honorierung des Nacht- und Notdienstes nicht zum "Bürokratiemonster" ausarten. Auch wenn dieser Wunsch mit dem gegenwärtigen Gesetzentwurf nicht in Erfüllung gegangen ist: Der DAV stehe als Fondsverwalter bereit, erklärte Becker bei einem parlamentarischen Abend der baden-württembergischen Apotheker am 12. März in Berlin. Dem Ministerium seien Vorschläge unterbreitet worden, wie das Verfahren einfacher gestaltet werden könne. Ob diese aufgegriffen werden, steht auf einem anderen Blatt.

Skepsis bei der Union

In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bewertet man Bahrs ANSG-Entwurf mit einer gewissen Skepsis. Der Entwurf sei erkennbar in der Absicht geschrieben, dass er im weiteren Gesetzgebungsverfahren scheitere, heißt es dort. Allerdings ist man auch in der Union trotz vorhandener Bedenken entschlossen, Bahrs Vorlage zuzustimmen. "Das muss jetzt endlich auf den Weg kommen", heißt es bei den Gesundheitspolitikern.

Bis zum Redaktionsschluss dieser AZ-Ausgabe war die notwendige Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Vor allem im Bundesinnenministerium bestanden bis zuletzt Bedenken. Allerdings zeichnete sich am Freitag ab, dass die Ressortabstimmung in Kürze abgeschlossen sein dürfte. Kleinere Änderungen am ANSG-Entwurf sind daher bis zur Kabinettssitzung am kommenden Mittwoch nicht auszuschließen.

Klarheit herrschen muss bis zum Montagnachmittag: Dann legt die Runde der Staatssekretäre der Bundesministerien gemeinsam mit dem Kanzleramt die Tagesordnung für die kommende Kabinettssitzung fest. In Ausnahmefällen sind bis Dienstag noch Nachmeldungen von einzelnen Tagesordnungspunkten möglich. Das ANSG muss die Zustimmung des Kabinetts am 20. März erlangen, damit es noch rechtzeitig auf die parlamentarische Reise gehen und bis zur Sommerpause verabschiedet werden kann.

DAV will Pauschale ab Januar

Auch DAV-Chef Becker setzt darauf, dass das parlamentarische Verfahren rasch starten kann und das Gesetz noch vor der Sommerpause – und der Bundestagswahl – durchgeht. Wenn das Gesetz am 1. Juli in Kraft trete, sind jedenfalls 60 Millionen Euro für den Nacht- und Notdienst gesichert. Wie die restlichen 60 Millionen Euro – versprochen waren schließlich 120 Millionen Euro ab dem 1. Januar – unter die Apotheker kommen, ist hingegen vorerst ungeklärt. Doch auch für diese Abwicklung hätten die Apotheker Lösungsvorschläge parat, erklärte Becker letzten Dienstag den anwesenden Abgeordneten.

GKV: Notdienst keine neue Leistung

Seitens des GKV-Spitzenverbandes, der ebenfalls mit einer Vertreterin bei der Anhörung im BMG anwesend war, betrachtet man den Referentenentwurf mit einer gewissen Skepsis – aber auch nicht rundweg ablehnend. Man könne sicherlich darüber diskutieren, ob es nach der jüngsten Erhöhung der Apothekenvergütung angemessen ist, die Beitragszahler jetzt noch einmal mit rund 114 Mio. Euro (inkl. MWSt., die die GKV finanzieren muss) zur Kasse zu bitten, erklärte GKV-Sprecher Florian Lanz. "Schließlich ist der Notdienst keine neue Leistung, sondern bestand bereits bei der letzten Erhöhung und war somit Gegenstand der entsprechenden Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums", so seine Argumentation. Es werde nun an den Apothekerverbänden liegen dafür zu sorgen, dass tatsächlich die Landapotheken gefördert werden – "und nicht die 24-Stunden-Hauptbahnhofsapotheken, die mit Drogerieartikeln viel Geld verdienen", sagte Lanz.

Am 13. März, einen Tag nach dem Gespräche im BMG, stand das Thema Nacht- und Notdienstpauschale auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses des Bundestags. Die Linksfraktion hatte einen Bericht der Bundesregierung zum Stand der Dinge erbeten – Staatssekretärin Ulrike Flach (FDP) konnte bereits mit dem Referentenentwurf aufwarten. Neben den Linken nutzten auch SPD und Grüne die Gelegenheit, bei Flach nachzuhaken. So stellte die Staatssekretärin nochmals klar, was bereits im ANSG-Entwurf steht: Die Bürokratiekosten, die auf DAV und die Rechenzentren zukommen werden, sollen aus dem Fonds bezahlt werden. Die Notdienstzuweisungen könnten sich somit entsprechend verringern. Zudem betonte Flach, dass die jetzt schon bestehende Notdienstgebühr 2,50 Euro wegen ihrer Steuerungsfunktion parallel zur Pauschale erhalten bleiben soll. Sie bestätigte überdies, dass dem DAV die Aufgabe zukommen soll, die Einhaltung der Regelungen zu überwachen. Dabei sollte er keine Unterschiede machen, ob die betreffenden Apothekenleiter DAV-Mitglied sind oder nicht. Der DAV habe vielmehr alle Apotheken gleich zu behandeln.

Voraussichtlich wird sich der Gesundheitsausschuss alsbald erneut mit dem ANSG befassen.



AZ 2013, Nr. 12, S. 1

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.