Erstattungsbetrag für Halaven

Eisai und GKV-Spitzenverband einigen sich

Berlin - 16.10.2012, 16:11 Uhr


Eisai hat sich nach eigenen Angaben mit dem GKV-Spitzenverband auf einen Erstattungsbetrag für sein Brustkrebsmedikament Halaven® (Eribulin) geeinigt. Den konkreten Betrag nannte das Unternehmen jedoch nicht.

Halaven® ist in Europa, den USA, der Schweiz, Japan und Singapur zugelassen für Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs, bei denen nach mindestens zwei Chemotherapien zur Behandlung einer fortgeschrittenen Brustkrebserkrankung eine weitere Progression eingetreten ist. Die Vortherapien sollten ein Anthrazyklin und ein Taxan enthalten haben, außer diese Behandlungen waren für die Patientin ungeeignet.

Die Verhandlungen seien ein Beleg dafür, dass „eine Balance zwischen den Interessen der pharmazeutischen Unternehmen und den Krankenkassen erreicht werden kann, die zu Kosteneinsparungen für das deutsche Gesundheitssystem beitragen wird“, so Wager weiter. Und sein Kollege Frank Zeymer, Oncology Business Unit Director bei Eisai, ergänzte, Halaven® werde in den deutschen Leitlinien bereits empfohlen und erfolgreich in der klinischen Praxis eingesetzt. Jetzt solle das Medikament als Versorgungsstandard für geeignete Patientinnen in Deutschland etabliert werden.


Juliane Ziegler