Eribulin in der frühen Nutzenbewertung

G-BA: Geringer und geringerer Zusatznutzen

Berlin - 20.04.2012, 14:54 Uhr


Der Gemeinsame Bundesausschuss hat gestern seinen Beschluss zur frühen Nutzenbewertung des Wirkstoffs Eribulin (Halaven® von Eisai) zur Behandlung von Brustkrebspatientinnen gefasst. Dabei wurde zwischen zwei Anwenderinnengruppen differenziert. Für eine von ihnen kam das Gremium erstmals zu dem Ergebnis, das neue Arzneimittel habe einen geringeren Zusatznutzen als die zweckmäßige Vergleichstherapie.

Eribulin ist als Monotherapie zugelassen für die Behandlung von Patientinnen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs, bei denen nach mindestens zwei Chemotherapien eine weitere Progression eingetreten ist. Die Vortherapien sollen dabei ein Anthrazyklin und ein Taxan enthalten haben – es sei denn, diese Behandlungen waren ungeeignet für die Patientinnen.

Der G-BA hat in seinem Beschluss unterschieden zwischen Patientinnen, die nicht mehr mit Taxanen oder Anthrazyklinen behandelt werden können, und solchen, die für eine solche Therapie erneut infrage kommen. Für erstere Gruppe wurde als zweckmäßige Vergleichstherapie eine patientenindividuell bestimmte Chemotherapie unter Verwendung der Wirkstoffe als Monotherapie mit Capecitabin, Vinorelbin bestimmt. Der G-BA kam zu dem Schluss, dass hier für Eribulin ein „Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen“ vorliegt. Zwar gab es aufgrund eines Überlebensvorteils zunächst einen Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen – dieser wurde jedoch angesichts eines ebenfalls erheblichen Schadenspotenzials relativiert. Dabei ist die Therapie mit dem neuen Arzneimittel auch deutlich teurer. Der G-BA beziffert die Jahrestherapiekosten von Halaven® auf  44.411,82 Euro (nach Abzug gesetzlicher Rabatte). Eine Behandlung mit Capecitabin oder Vinorelbin kostet die Kassen dagegen nur knapp 7.500 Euro im Jahr.  

In der zweiten Gruppe von Anwenderinnen, für die eine Anthrazyklin- oder Taxan-haltige Therapie erneut infrage kam, war dies auch die zweckmäßige Vergleichstherapie. Hier machte der G-BA sogar einen „Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie“ aus. Auch hier ist die Behandlung mit Halaven® die teuerste unter insgesamt acht unterschiedlichen Therapiemöglichkeiten.

Der G-BA hat darüber hinaus eine Befristung seiner Entscheidung auf zwei Jahre beschlossen, in denen der pharmazeutische Unternehmer eine weitere Studie durchführen wird.

Der Beschluss ist nun Grundlage für die anstehenden Verhandlungen zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband über den Erstattungsbetrag des Medikamentes.


Kirsten Sucker-Sket