PalliativStiftung begrüßt Änderungen im BtMG

Ärzte nicht mehr Drogendealern gleichgesetzt

Berlin - 21.09.2012, 17:13 Uhr


Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung (DPS) freut sich: Künftig ist es nicht mehr strafbar, wenn Ärzte sterbenskranken Patienten in Notsituationen Opioide überlassen. „Palliativ tätige Ärzte haben nun eine größere Rechtssicherheit für ihre Arbeit“, sagte Sitte nachdem der Bundesrat heute die AMG-Novelle passieren ließ.

Bislang war die Abgabe der Arzneimittel allein Apotheken vorbehalten. Ärzte durften ihren Patienten auch in Notsituationen keine Betäubungsmittel überlassen. An Wochenenden oder an Feiertagen habe es im schlimmsten Fall „einige Tage“ dauern können, bis die nächste Apotheke wieder geöffnet hatte, so Sitte. Bisher sei ein Arzt, der gegen das geltende Recht verstieß, „einem Drogendealer gleichgesetzt“ worden – ein „absurde Rechtslage“, beklagt der Palliativmediziner.

Auch künftig sollen grundsätzlich Apotheken Betäubungsmittel an Patienten abgeben. Lediglich in Fällen, da die Apotheken in der Umgebung das benötigte Mittel nicht vorrätig haben oder nicht rechtzeitig beschaffen können, kann der Arzt – unter weiteren engen Voraussetzungen – das Medikament selbst dem Patienten überlassen.

Dass der Gesetzgeber diese Änderungen im Betäubungsmittelrecht nun tatsächlich vorgenommen hat, führt die DPS nicht zuletzt auf ihre eigene Initiative zurück. Anfang 2011 hatte sie eine Petition an den Bundestag gerichtet – „um die öffentliche Diskussion über diese Gesetzesproblematik in Gang zu setzen“. Dabei habe es zunächst unmöglich geschienen, die Rechtslage zu ändern. Unter anderem, weil viele Apotheker Bedenken hatten, dass eine Neuregelung eine unkontrollierte Abgabe von Betäubungsmitteln mit sich bringen werde. Umso mehr freut man sich bei der DPS über das jetzt Erreichte.

Dieser Erfolg sei jedoch nur gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen und Unterstützern möglich gewesen. „Ich hatte nicht mit einer so breiten Unterstützung unserer Forderungen gerechnet“, so Sitte. Die Gesetzesänderung betrifft den 54-jährigen Palliativmediziner nicht nur als Stiftungsvorstand, sondern auch ganz persönlich: „Nach dem bereits 2009 eingestellten Strafverfahren gegen mich als verantwortlich handelndem Schmerztherapeuten kann ich nun endlich meine Patienten so versorgen, wie sich dies gehört, ohne Angst vor Strafverfolgung haben zu müssen.“


Kirsten Sucker-Sket