AkdÄ und DGHO besorgt

Pfizer kündigt Daunoblastin®-Lieferengpass an

Berlin - 05.09.2012, 09:43 Uhr


Apotheker können aller Voraussicht nach das Leukämiemittel Daunoblastin® der Firma Pfizer vorübergehend nicht beziehen. Pfizer erwarte für Anfang September einen Lieferengpass, melden die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie.

Ehninger verweist darauf, dass Medikamente wie Daunorubicin von pharmazeutischen Unternehmen häufig nicht selbst hergestellt, sondern möglichst preiswert auf dem Weltmarkt eingekauft werden. „Die Lagerhaltung dieser Medikamente ist bei den pharmazeutischen Unternehmen aus Kostengründen häufig unzureichend.“ Wenn einer der Wirkstoff-Lieferanten ausfalle, komme es bereits zu einem Lieferengpass. In der aktuellen Versorgungssituation seien Krankenhausapotheken daher aufgerufen, keine unnötigen Vorratsbestellungen von Daunorubicin vorzunehmen und sich bei Engpässen gegenseitig zu helfen.

In der Vergangenheit war es bereits zu Engpässen bei Caelyx® in der Behandlung von Patientinnen mit Brust- oder Eierstockkrebs, bei Depocyte® für Patienten mit Lymphknotenkrebs und bei Abraxane® zur Behandlung von Brustkrebs gekommen. Auch in der Schweiz und in den USA ist die Versorgung mit Krebsmedikamenten seit geraumer Zeit von derartigen Engpässen betroffen. Die Food and Drug Administration (FDA) richtete bereits eine eigene Internetseite ein, auf der sich Apotheker und Ärzte über Arzneimittelengpässe informieren können.

Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der AkdÄ, bemängelt, dass es hierzulande keine gesetzlichen Regelungen bei drohenden Versorgungsengpässen gebe. In den USA habe man Behörden im vergangenen Jahr größere Vollmachten zur Überwachung der Arzneimittelversorgung eingeräumt. Ein zunächst vorgesehener entsprechender Absatz im Regierungsentwurf für die „16. AMG-Novelle“ wurde hingegen kommentarlos gestrichen. AkdÄ und DGHO fordern den Bundesrat, der demnächst über das Gesetz abzustimmen hat, daher auf, eine entsprechende gesetzliche Formulierung wieder in das Gesetz aufzunehmen.


Juliane Ziegler