Apotheken-Notfalldepots in Hessen

Versorgung von Palliativpatienten sichergestellt

Offenbach - 06.07.2012, 12:12 Uhr


Die Versorgung von Palliativpatienten ist nun auch außerhalb der Geschäftszeiten von Apotheken in Hessen sichergestellt.

Dringend benötigte Arzneimittel, wie Beruhigungsmittel und starke Schmerzmittel aber auch Arzneien gegen Übelkeit und Erbrechen, könnten nun auch außerhalb der Geschäftszeiten der Apotheken – über die Notfalldepots in der jeweiligen Notfallapotheke – für die Patientinnen und Patienten vorgehalten werden. „Mir ist es wichtig, dass wir den Menschen, die an einer schweren oder unheilbaren Krankheit leiden, die Möglichkeit eröffnen, in ihrem häuslichen Umfeld und bei ihrer Familie versorgt zu werden“, betonte Sozialminister Grüttner.

Die Liste der in der Vereinbarung angegebenen Arzneimittel gebe exakt Wirkstoffe und Dosierungen vor. So könne sichergestellt werden, unterstrich Grüttner, dass alle Ärztinnen und Ärzte darüber informiert sind, welche Arzneimittel mit welcher Dosierung in den Notfalldepots der hessischen Apotheken vorhanden sind. Der Sozialminister betonte: „Mit der Vereinbarung über die Notfalldepots leisten das Land und die hessischen Apotheken einen wichtigen Beitrag zur guten und schnellen Versorgung von schwer kranken Patientinnen und Patienten.“

Der Arzt oder die Ärztin kann jederzeit durch einen Anruf mit dem Apotheker oder der Apothekerin klären, welches Medikament am besten geeignet ist, und kann dieses verordnen“, stellte die Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, Erika Fink, fest.

„Diese Vereinbarung ist für alle Beteiligten ein richtiger Schritt“, so der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, Peter Homann. Vor allem schwerstkranke Patientinnen und Patienten, denen schnell und unbürokratisch die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten, profitierten von dieser Regelung. Homann: „Die Ärztinnen und Ärzte können sich darauf einstellen, welche Arzneimittel in den Apotheken vorgehalten werden. Wir Apothekerinnen und Apotheker haben damit Planungssicherheit und wissen, welche Medikamente aus diesem Bereich im Notdienst gefragt sind.“

Hessen hatte sich bereits im Bundesratsverfahren zur neuen Apothekenbetriebsordnung dafür eingesetzt, dass die Notfallbevorratung hier Eingang fand. Seit dem 12. Juni 2012 ist durch diese Verordnung jede Apotheke verpflichtet, Betäubungsmittel, die zur Notfallversorgung von Palliativpatientinnen und -patienten notwendig sind, vorzuhalten beziehungsweise in Kürze beschaffen zu können. „Die Hessische Vereinbarung zwischen dem Land und den Apothekenverbänden konkretisiert diese Regelung und geht sogar noch darüber hinaus. So ermöglichen wir eine gute Palliativversorgung in Hessen“, unterstrich Sozialminister Grüttner abschließend.


DAZ.online


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