Pflegereform im Bundestag

Pflege-Zusatzversicherung kommt

Berlin - 14.06.2012, 09:20 Uhr


Die Regierungsfraktionen haben die geplante Förderung der privaten Pflege-Zusatzvorsorge in das laufende parlamentarische Verfahren zur Pflege-Reform eingebracht. Dazu legten sie gestern im Gesundheitsausschuss einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf „zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG) vor.

Mit dem sogenannten „Pflege-Bahr“ sollen die Bürger zu mehr Eigenvorsorge bewegt werden – denn die soziale Pflegeversicherung übernimmt lediglich einen Teil der Pflegekosten. Wer privat für den Pflegefall mit einer Pflegetagegeldversicherung vorsorgt, soll nach dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom Bund eine Zulage von fünf Euro pro Monat erhalten. Der Umfang des Versicherungsschutzes kann dabei individuell bestimmt werden. Die untere Grenze liegt aber bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 10 Euro.

Zudem muss der Versicherungsvertrag vorsehen, dass im Pflegefall in der höchsten Pflegestufe III mindestens 600 Euro pro Monat ausgezahlt werden. Männer und Frauen sollen dieselben Versicherungsbedingungen erhalten (Unisex-Tarife). Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge dürfen nicht vereinbart werden. Möglich ist aber eine am Alter ausgerichtete Staffelung der Prämien. Für die Zulagenförderung stellt der Bund im kommenden Jahr 100 Millionen Euro zur Verfügung. Dies reicht für rund 1,7 Millionen Verträge reicht.

Das Bundeskabinett hatte die Zuschusslösung in der Pflege vergangene Woche gebilligt. Über den Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause im Bundestag abgestimmt werden. Am 25. Juni findet die öffentliche Anhörung im Ausschuss statt, am 29. Juni ist der letzte Sitzungstag des Parlaments vor der Sommerpause. Die Pflege-Reform soll Anfang Januar 2013 in Kraft treten.


Kirsten Sucker-Sket


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