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Mehr Geld für Demenzkranke

Pflegereform verabschiedet

Kritiker sprechen abfällig von "Reförmchen", bestenfalls von Schritten in die richtige Richtung. Fakt ist, dass es mehr Geld geben wird für die Pflege von Demenzkranken. Doch ob sich ihre Betreuungssituation damit wirklich spürbar verbessert, ist die Frage. Geschätzte 1,2 Millionen Deutsche sind derzeit an Demenz erkrankt, und doppelt so viele sind pflegebedürftig. Bei einer abnehmenden Bevölkerung werden diese Zahlen steigen.

Am 29. Juni hat der Bundestag die schwarz-gelbe Pflegereform verabschiedet. Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Durch eine Steigerung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent rechnet die Regierung mit Mehreinnahmen von etwa 1,2 Milliarden Euro. Davon sollen vor allem Demenzkranke und die sie pflegenden Angehörigen profitieren.

Ab 2013 erhalten Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die ohne Pflegestufe sind (= Pflegestufe 0), monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro.

Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten 305 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe II bekommen 525 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 1250 Euro. Das sind zwischen 70 und 225 Euro zusätzlich pro Monat. Schwerstpflegebedürftige der Pflegestufe III erhalten dagegen keine Aufstockung.


Sozialversicherungsbeiträge

Rauf und runter


Während sich der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2013 um 0,1 Prozentpunkte erhöht, könnten die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zum Jahreswechsel von aktuell 19,6 Prozent auf 19,0 Prozent sinken – eine Entlastung von jeweils 0,3 Prozentpunkte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wohngemeinschaft statt Demenzstation

Stärker unterstützt werden künftig selbstorganisierte Wohngruppen und Wohngemeinschaften. Mit 30 Millionen Euro sollen in den ersten Jahren rund 12.000 Demenzkranke in solchen Wohnformen gefördert werden, zum Beispiel durch den bedarfsgerechten Umbau von Wohnungen.

Außerdem sollen Anspruchsberechtigte bzw. deren Angehörige mit Pflegediensten flexiblere Leistungen vereinbaren können. Beratungsgutscheine, schnelle Beratungstermine und Entscheidungen über den Leistungsumfang innerhalb von vier Wochen sind weitere Punkte, die die Betroffenen unterstützen sollen.

Eine von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr angestrebte gesetzliche Verpflichtung zur privaten, kapitalgedeckten Pflegeversicherung ist nicht Teil des Gesetzes.


Internet


Quelle und weitere Infos: www.bmg.bund.de/pflege.html


Dr. Sigrid Joachimsthaler

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