Substitutionstherapie

Ärzte fordern strengere Regeln für Take-home-Vergabe

Berlin - 29.03.2012, 16:14 Uhr


Nachdem sich erneut ein Gericht mit der Vergiftung eines Kindes durch ein Heroin-Ersatzmittel beschäftigen muss, hat der Dachverband substituierender Ärzte Deutschlands e.V. (DSÄ) die Politik aufgefordert, die Substitutionstherapie sicherer zu machen.

Anfang des Jahres war in Hamburg ein elfjähriges Mädchen an einer – für die heroinabhängigen Eltern bestimmten – Methadon-Tablette verstorben. Nun wurde bekannt, dass bereits im September 2011 ein Säugling in Kassel nur durch einen Notarzteinsatz gerettet werden konnte: Laut Anklageschrift hatte das damals vier Monate alte Mädchen den Heroin-Ersatzstoff L-Polamidon (Levomethadon) aus einer Trinkflasche verabreicht bekommen, woraufhin es einen Atemstillstand erlitt.

Die Substitutionsbehandlung bei Heroinabhängigen hat sich nach Angaben des DSÄ als wirkungsvolle Therapieform erwiesen. Jedoch müsse man besonders in der Take-home-Vergabe von Drogenersatzstoffen das Gefahrenpotenzial der einzelnen Substanzen mit berücksichtigen. Unter den Ersatzstoffen sei Methadon immer noch das am häufigsten verschriebene Substitutionsmittel – obwohl es bei versehentlicher Einnahme durch Menschen, die nicht an Opiate gewöhnt sind, zum Tode führen könne. 

Der DSÄ hält tödliche Unfälle für vermeidbar, wenn mehr alternative Substanzen, die die gleiche suchtstillende Wirkung, jedoch keine tödliche Wirkung besitzen, verschrieben würden. Vor allem zur Take-home-Vergabe von Drogenersatzstoffen fordern die substituierenden Ärzte strengere Regelungen. 

Die Zahlen des aktuellen Bundesdrogenberichts scheinen den Handlungsbedarf zu untermauern: Deutschlandweit stieg 2011 die Zahl der Todesfälle durch illegal beschaffte Substitutionsmittel erheblich an. In 203 Fällen führte Methadon/Levomethadon zum Tod, in neun Fällen Buprenorphin. 

Auf völliges Unverständnis beim DSÄ trifft eine erst am 22. März ergangene Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleinen Anfrage der Grünen. Darin  heißt es, derzeit strebe man keine Änderungen der betäubungsmittelrechtlichen Regelungen zur Substitution Opiatabhängiger an.


Almuth Schmidt