Neufassung der Hilfstaxe

VZA: Zytostatika-Ausschreibungen überflüssig

Berlin - 28.02.2012, 14:45 Uhr


Am 1. März 2012 soll eine neu gefasste Anlage 3 zur Hilfstaxe in Kraft treten. Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) sieht hierdurch schwere finanzielle Belastungen auf seine Mitglieder zukommen. Positiv sei jedoch, dass sie Ausschreibungen zur Zytostatika-Versorgung überflüssig mache.

Die neue Hilfstaxe sieht vor, die Abschläge an die Kassen deutlich zu erhöhen. So soll beispielsweise der Abschlag auf den Apothekeneinkaufspreis von nicht patentgeschützten Wirkstoffen von 10 Prozent auf 25 Prozent steigen. Bei parenteralen Calciumfolinat-Lösungen ist eine Erhöhung von 35 Prozent auf 50 Prozent vorgesehen. Die gesetzlichen Krankenkassen werden hierdurch nach Berechnungen des VZA jährliche Einsparungen von 90 Millionen Euro erzielen können „Das ist ein schweres Opfer für uns“, sagt VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim. 

Allerdings findet dies aus VZA-Sicht seine Rechtfertigung in der Tatsache, dass das System frei verhandelbarer Preise politisch so gewollt sei und entsprechend funktioniere. „Dies bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass Ausschreibungen von Krankenkassen für Zytostatika-Versorgungen überflüssig sind“, so Peterseim. Und so hält der Verband an seiner Forderung fest, die Rechtsgrundlage für diese Ausschreibungen, § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V, ersatzlos zu streichen. Ausschreibungen führen Peterseim zufolge zu einer erheblichen Minderung der Versorgungsqualität für die Patienten, da der niedrigste Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zu einer entsprechenden Kalkulation führen müsse. Zudem führten sie zu einer Gefährdung der flächendeckenden Versorgung. Denn Ausschreibungen förderten die Oligopolisierung der Anbieterseite und die Zerstörung qualitätsorientierter und ortsnaher Strukturen, so der VZA. Nicht zuletzt werde die für die Sicherheit der Therapie unverzichtbare, enge Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker bei der Betreuung von Krebspatienten aufs Spiel gesetzt. 

Neben den erhöhten Abschlägen sieht die neue Hilfstaxe auch einige höhere Zuschläge für die Apotheken vor. So soll etwa der Zuschlag für die Herstellung zytostatikahaltiger parenteraler Zubereitungen von 69,00 auf 79,00 Euro pro applikationsfertiger Einheit steigen. Der Zuschlag für die Herstellung parenteraler Lösungen mit Schmerzmitteln erhöht sich pro applikationsfertiger Einheit von 39,00 auf 50,00 Euro. 


Kirsten Sucker-Sket


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