Parenteralia-Schiedsspruch

Zytos und Co.: Ab 17. Oktober 100 Euro pro Zubereitung

Stuttgart - 18.10.2022, 16:01 Uhr

Zytostatika, monoklonalen Antikörpern und Folinaten: 100 Euro bekommen Apotheken künftig pro Zubereitung. (b/Foto: benicoma / AdobeStock) 

Zytostatika, monoklonalen Antikörpern und Folinaten: 100 Euro bekommen Apotheken künftig pro Zubereitung. (b/Foto: benicoma / AdobeStock) 


Für die Herstellung parenteraler Zubereitungen mit Zytostatika, monoklonalen Antikörpern und Folinaten gilt ab sofort ein einheitlicher Arbeitspreis in Höhe von 100 Euro. Das beschloss die Schiedsstelle und verhindert damit gleichzeitig, dass die Herstellungszuschläge – wie vom GKV-Spitzenverband gefordert – abgesenkt werden.

Der Präsident des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA), Klaus Peterseim, und Verbandsgeschäftsführerin Christiane Müller machten seit Wochen auf zwei für die Zyto-Apotheken wichtige Entscheidungen der Schiedsstelle aufmerksam. Weil die Selbstverwaltung von Apothekern und Krankenkassen mal wieder nicht zusammenkam, musste die Schiedsstelle bereits Ende August – auf Antrag des GKV-Spitzenverbands – einen Beschluss fassen, der die Abschläge für die Wirkstoffe Bortezomib sowie Cabazitaxel und für diverse Fertigarzneimittel festsetzte. Am 14. Oktober stand nun eine weitere Entscheidung für die Schiedsstelle an, bei der es um die Arbeitspreise für die Herstellung parenteraler Zubereitungen mit Zytostatika, monoklonalen Antikörpern und Folinaten ging.

Eigentlich wollte der Deutsche Apothekerverband (DAV) eine gemeinsame Entscheidung zu beiden Punkten – doch so kam es nicht. Peterseim und Müller vom VZA formulierten in ihrem Appell die Hoffnung, dass sich die Schiedsstelle bei ihrer Entscheidung zu den Arbeitspreisen „ihrer Verantwortung für den Erhalt der ortgebundenen onkologischen Versorgung bewusst ist und die Augen vor den realen Kosten der Herstellung einer onkologischen Zubereitung nicht verschließt“. Der „Herstellungszuschlag“, der den Aufwand der Apotheken für die Herstellung einer parenteralen Zubereitung vergüten soll, habe sich seit mehr als zehn Jahren kaum geändert „Will man sich für weitere Krisen auch von morgen wappnen, ist es essenziell, heute resiliente Versorgungsstrukturen zu erhalten und sogar auszubauen und nicht kaputt zu sparen“, so der VZA.

Arbeitspreise gelten ab 17. Oktober

Am 14. Oktober beschloss die Schiedsstelle nun einen einheitlichen Arbeitspreis in Höhe von 100 Euro für die Herstellung zytostatikahaltiger parenteraler Zubereitungen, parenteraler Lösungen mit monoklonalen Antikörpern sowie parenteraler Calcium- und Natriumfolinatlösungen. Die neuen Arbeitspreise gelten bereits seit dem 17. Oktober. In einem Rundschreiben an seine Mitglieder weist der Apothekerverband Schleswig-Holstein darauf hin, dass die vom GKV-Spitzenverband bereits angekündigte Klage gegen den Schiedsspruch keine aufschiebende Wirkung habe, „so dass die neuen Arbeitspreise in jedem Fall zum 17. Oktober 2022 in Kraft treten“.

Die vom DAV geforderte Höhe des Arbeitspreises konnte zwar nicht erzielt werden, eine Absenkung wie von Kassenseite gefordert wurde dafür verhindert. Der Apothekerverband Schleswig-Holstein resümiert in seinem Schreiben: „Die Schiedsstelle hat mit ihrem Beschluss ein deutliches und für uns wichtiges Zeichen gesetzt, dass die in § 5 Abs. 6 AMPreisV genannten Apothekenzuschläge keine obere Preisgrenze für die Vereinbarung von Herstellungszuschlägen in der Hilfstaxe abbilden.“ Darüber hinaus seien die Schiedsrichter der Forderung gefolgt, den Arbeitspreis für die oben genannten parenteralen Zubereitungen zu vereinheitlichen.

Gutachten kommt auf höheren Preis für Kostendeckung

Der VZA hatte im Vorfeld des Schiedsverfahrens die REFA Consulting AG mit zwei Gutachten beauftragt. Die aktuelle Untersuchung hatte ergeben, dass im April 2022 etwa 147 Euro notwendig gewesen waren, um die Kosten pro hergestellte Zubereitung decken zu können. Das Gutachten stützte sich dabei auf einen transparenten Top-down-Kostenansatz: 30 herstellende Apotheken aus dem ganzen Bundesgebiet öffneten laut VZA dafür ihre Bücher, um den Gutachtern die Berechnung zu ermöglichen. Die aktuelle Energie- und Inflationspreisspirale seit April 2022 sei im ermittelten Zubereitungsaufwand von 147 Euro noch gar nicht enthalten gewesen. „Der tatsächliche Ist-Aufwand der Zubereitungen liegt also noch um einen Faktor X höher“, betonten Peterseim und Müller.


Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@daz.online


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