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AOK sucht Apotheken als Rabattpartner

BERLIN (jz). Jetzt ist es offiziell: Der AOK-Bundesverband sucht im Auftrag der AOK Hessen für die ambulante Zytostatika-Versorgung ihrer Versicherten Rabattpartner. Die europaweite Ausschreibung richte sich an Apotheker, die zur Versorgung der Versicherten der AOK Hessen rechtlich in der Lage seien, heißt es in der Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.

Das Bundesland wurde für die Ausschreibung in 23 Gebietslose aufgeteilt. Starten sollen die Verträge am 1. Dezember 2013. Vorgesehen ist eine einjährige Laufzeit – die Verträge können dann noch zwei Mal um ein halbes Jahr verlängert werden. Bieter und Bietergemeinschaften können bis zum 6. September Angebote auf beliebig viele Lose abgeben. Die Zahl der möglichen Zuschläge ist aber auf höchstens vier je Bieter limitiert. Interessierte Apotheken müssen zahlreiche Eigenerklärungen abgeben, etwa zur Herstellungspraxis und den Produktionskapazitäten. Außerdem muss eine Darstellung der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten mitsamt einem Grundriss des Herstellungsraumes eingereicht werden. Die Zuschlagserteilung – es entscheidet der niedrigste Preis – verpflichtet die Apotheke zur Belieferung der AOK-Versicherten, die im jeweiligen Gebietslos mit parenteralen Zubereitungen in der Onkologie ambulant ärztlich behandelt werden.

VZA sieht Ausschreibung kritisch

Die AOK Hessen startet zum ersten Mal eine derartige Ausschreibung. Bislang hatte nur die AOK Nordost mit Apotheken Rabattverträge über Zytostatika für die ambulante Versorgung geschlossen. Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) sieht den Trend zur Ausschreibung kritisch. Er sieht Qualität, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der Versorgung bedroht. "Die onkologische Versorgung mit generischen Arzneimitteln ist ausgequetscht", sagte VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim als die Zyto-Ausschreibung in Hessen bekannt wurde. Wer weiter an der Kostenschraube drehe, gefährde die Versorgung der Patienten. Die AOK Hessen beschwichtigte: Für die Patienten ändere sich nichts, es gebe keine qualitativen Einschränkungen.

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