Einstweilige Verfügung gegen den Lieferstopp

Novartis muss Phoenix beliefern

Mannheim - 06.12.2011, 17:00 Uhr


Der Pharmagroßhändler Phoenix hat sich mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Lieferstopp von Novartis in Deutschland durchgesetzt.

Das Landgericht Mannheim hat am vergangenen Freitag (2. Dezember) der einstweiligen Verfügung stattgegeben. Die Phoenix Pharmahandel GmbH & Co KG, die nach eigenen Angaben Marktführer unter den Pharmagroßhändlern in Deutschland ist, hatte ihren Eilantrag unter anderem auf vertragliche Vereinbarungen mit Novartis und den öffentlich-rechtlichen Belieferungsanspruch der pharmazeutischen Großhändler zur Sicherung der Arzneimittelversorgung nach dem Arzneimittelgesetz gestützt.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Streit um die Senkung des Skonto durch Novartis. Der Pharmahersteller versucht derzeit, ein geringeres Skonto gegenüber den Großhändlern durchzusetzen. Die Großhändler jedoch wollen dies nicht akzeptieren. Daraufhin stellte Novartis bei einigen Großhändlern die Belieferung ein. Phoenix beispielsweise wird von Novartis seit Mitte November nicht mehr beliefert.

Ziel der einstweiligen Verfügung war, die schnellstmögliche Wiederaufnahme der Belieferung durchzusetzen.


Peter Ditzel


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