Apothekerkammer Bayern zu ApBetrO

Delegierte stellen sich hinter ABDA

München - 15.11.2011, 16:51 Uhr


Mit einem klaren Votum gegen Erleichterungen für Filialapotheken haben sich die Delegierten der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) hinter die Position der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gestellt.

Punkt für Punkt gingen die Delegierten der BLAK die Positionen der Novelle der Apothekenbetriebsordnung durch. Dabei gab es laut Benkert weitgehende Übereinstimmung mit der ABDA. Die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung dürfe sich weder durch Erleichterungen für Filialapotheken noch durch Abstriche beim Not-und Nachtdienst verschlechtern, sagte Benkert. Um die Qualität der Apothekenleistung zu unterstreichen, stimmten die Delegierten der Ausweitung von Qualitätsmanagementsystemen für alle Apotheken und für alle Tätigkeitsbereiche in der Apotheke zu. Abgelehnt wurde von der BLAK, dass nicht pharmazeutisches Personal für die Herstellung und Prüfung von Defekturarzneimitteln eingesetzt werden darf.  

Unterdessen haben am Montag die Geschäftsführer der Landesapothekerkammern bei einem Treffen letzten Schliff an die ABDA-Stellungnahme zur ApBetrO gelegt. Gegenüber dem Rohentwurf wird es danach keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen geben. Nach Darlegung der ABDA-Geschäftsführung verstößt die in der ABDA-Stellungnahme vorgesehene Definition apothekenüblicher Dienstleistungen nicht gegen die Beschlüsse des Deutschen Apothekertages in Düsseldorf. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe hatte bereits eine eigene Stellungnahme an das BMG angekündigt, falls die ABDA an der aus Sicht des AVWL zu engen Definition festhalten sollte.  


Lothar Klein


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