AMNOG Kabinettsentwurf

Neue Großhandelszuschläge bedrohen Apotheken

Berlin - 28.06.2010, 09:35 Uhr


Im gerade durchgesickerten Kabinettsentwurf des AMNOG (Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung) ist erstmals mit Zahlen unterlegt, wie sich

Nach dem Kabinettsentwurf des AMNOG darf der Großhandel zukünftig auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ohne MwSt.) einen Zuschlag von höchstens 1,7% (maximal jedoch 20,40 Euro) sowie zusätzlich einen Festzuschlag  von 60 Cent und die Umsatzsteuer erheben. Zur Rabattgewährung darf der Großhandel höchstens den prozentualen Zuschlag, nicht aber den Festzuschlag einsetzen.  

Damit wird der verbliebene Spielraum zur Rabattgewährung seitens des Großhandels weiter massiv eingeschränkt. Der dem Ministerium unterbreitete Vorschlag des Großhandelsverbandes Phagro scheint damit Geschichte.

Der Phagro-Vorschlag wollte zwar auch die derzeitige, vom Preis abhängige degressive Staffelung der Zuschläge durch eine Kombination aus Festzuschlag und geringem prozentualem Zuschlag ablösen. Der prozentuale Zuschlag sollte aber 3,26 % betragen, ergänzt durch Festzuschläge, die zwischen 35 Cent (für Arzneimittel mit einem Herstellerabgabepreis bis 9,81 Euro) und 250 Cent (ApU über 50 Euro) liegen sollten.  Bei Umsetzung dieses Vorschlags hätte dem Großhandel weiterhin eine Spanne auf derzeitigem Niveau zur Verfügung gestanden.  

Nach der Begründung des AMNOG-Kabinettsentwurfes ist die reduzierte künftige  „Vergütung des Großhandels ausreichend“, um eine angemessene und flächendeckende Belieferung der Apotheken zur gewährleisten. Die Auswirkungen auf die  Apotheken werden in dem Entwurf nicht reflektiert.

Die Kappung des prozentualen 1,7%-Zuschlags bei 20,40 Euro ist, so die Begründung des Entwurfes, notwendig,  damit höherpreisige Arzneimittel nicht bevorzugt werden. Die Kappungsgrenze greift bei RX-Arzneimitteln mit  einem ApU von 1200 Euro ohne Mehrwertsteuer.

Auf die Apotheken kommen schwere Zeiten zu. Deutlich zunehmenden  Kosten, die im Gefolge der neuen Apothekenbetriebsverordnung zu erwarten sind, werden auf weiter sinkende Roherträge treffen –  wenn der Verordnungsgeber seine Vorhaben so, wie sie sich jetzt abzeichnen, umsetzen kann.


Dr. Klaus G. Brauer