Ernährungsmedizin

Health Claims bei Lebensmitteln

14.06.2010, 07:01 Uhr


"Stärkt die Abwehrkräfte" und "Hilft beim Wachsen" - Angaben darüber, wie beispielsweise ein Schokoriegel auf die Gesundheit wirkt, müssen wissenschaftlich belegt sein. Die europäische

Jetzt zeigen die Lebensmittelchemiker Leane Lehmann und Harald Esch in den "Nachrichten aus der Chemie" anhand von Beispielen, welche Angaben die Behörde zugelassen hat und welche bei der Prüfung durchgefallen sind. Die PDF-Datei des Beitrags gibt es bei der Redaktion der "Nachrichten aus der Chemie" unter nachrichten@gdch.de.

Health Claim ist der englische Begriff für gesundheitsbezogene Aussagen auf Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln. Beispielsweise sollen Streichfette mit Phytosterolen den Cholesterinspiegel senken und so das Risiko für koronare Herzkrankheiten senken. Ersteres stimmt tatsächlich, meint die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde Efsa. Allerdings gibt es keine Studien, welche die zweite Behauptung belegen. Daher darf die Angabe auf Streichfetten nur lauten: "Phytosterole senken nachweislich den Blutcholesterinspiegel. Niedrige Cholesterinspiegel senken nachweislich das Risiko für die Entwicklung koronarer Herzkrankheiten." In keiner Weise belegen ließ sich dagegen die Aussage, dass Kinderschokolade "hilft zu wachsen". Diese Angabe darf der Hersteller daher nicht auf die Verpackung drucken.

Wenn eine Prüfung negativ ausfällt, heißt das nicht unbedingt, dass eine Wirkung nicht existiert: Oft weisen die Studien lediglich Mängel auf oder liefern widersprüchliche Ergebnisse. Besteht ein Health Claim die Prüfung, ist ebenso nicht gesagt, dass das entsprechende Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel ein wertvoller Bestandteil der Ernährung ist. Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel unterliegen keiner Zulassung, daher bewertet die Efsa zwar die Wirkung, aber nicht immer die Sicherheit einer Zutat. Die Substanz kann unbekannte Nebenwirkungen erzeugen oder mit Medikamenten wechselwirken. Für Phytosterole gibt es beispielsweise eine maximale Tagesdosis, außerdem sollten Kinder und Schwangere diese Substanzen nicht zu sich nehmen.

Quelle: Pressemitteilung der Gesellschaft Deutscher Chemiker e. V., 8. Juni 2010.


Dr. Bettina Hellwig


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