Arzneimittel und Therapie

Glucosamin in Nahrungsergänzungsmitteln

Vorsicht bei Antikoagulanzien vom Cumarin-Typ!

Nahrungsergänzungsmittel, die Glucosamin enthalten, werden mit verschiedenen gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims) vertrieben. So sollen die Produkte nach Angaben der Hersteller zur Erhaltung der Beweglichkeit der Gelenke beitragen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass für Personen, die Cumarin-Antikoagulanzien zur Hemmung der Blutgerinnung einnehmen, diese Produkte mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein können.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat in den vergangenen Jahren schon mehrfach auf diese Problematik hingewiesen, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat nun die Einschätzung des BfR bestätigt. Die Behörde sieht Belege für das Risiko von Wechselwirkungen zwischen Glucosamin und Cumarin-Antikoagulanzien vorliegen. Glucosamin-haltige Nahrungsergänzungsmittel werden daher als ein gesundheitliches Risiko für Patienten, die Cumarin-Antikoagulanzien einnehmen, eingeschätzt. Glucosamin kann zu einer Verstärkung der blutgerinnungshemmenden Wirkung führen. In den meisten der bisher berichteten Fälle wurden symptomlose Laborwertveränderungen beobachtet, es traten jedoch auch Blutungen in verschiedenen Organen auf, in einem Fall mit der Folge einer schweren Hirnblutung.

Health-Claims-Verordnung

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hatte sich in den vergangenen Jahren mit den Wirksamkeitsbehauptungen von Glucosamin nach der sogenannten Health-Claims-Verordnung der EU beschäftigt. Zwar gibt es zu zahlreichen Nahrungsergänzungsmitteln gesundheitsbezogene Aussagen, aber Nahrungsergänzungsmittel dienen grundsätzlich der ernährungsphysiologischen Gesunderhaltung, nicht aber der Therapie. Um dies zu verdeutlichen, wurde 2006 die Health-Claims-Verordnung verabschiedet. Diese verbietet falsche Aussagen zu Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln. In den bisher veröffentlichten Gutachten zu den gesundheitsbezogenen Angaben für Glucosamin wurde festgestellt, dass es keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für einen präventiven struktur- und funktionserhaltenden Einfluss von Glucosamin-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln auf die Gelenke von Gesunden gibt.

Glucosamin als Arzneimittel

Glucosamin ist ein normaler Bestandteil der Polysaccharidketten der Knorpelmatrix und Glycosaminoglykane in der Gelenkflüssigkeit. Diskutiert wird eine stimulierende Wirkung von Glucosamin auf die Synthese physiologischer Glycosaminoglykane und Proteoglykane durch Chondrozyten und von Hyaluronsäure durch Synoviozyten. Der Aminozucker Glucosamin wird in Mengen, die unterhalb der pharmakologischen Wirkung liegen, in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt. Aber Glucosamin wird auch als ein Arzneimittel bei Arthrosen im Knie verwendet. In den Fachinformationen der Glucosamin-haltigen Produkte, die eine Zulassung zur "Linderung von Symptomen leichter bis mittelschwerer Arthrose des Kniegelenks" haben, wird darauf hingewiesen, dass die Datenlage zu möglichen Wechselwirkungen mit Glucosamin begrenzt sei, dass aber über eine Erhöhung der INR unter gleichzeitiger Behandlung mit Cumarin-Antikoagulanzien (Warfarin und Phenprocoumon) berichtet wurde. Patienten, die mit Cumarin-Antikoagulanzien behandelt werden, sollten deshalb zu Beginn oder bei Beendigung der Behandlung mit Glucosamin engmaschig überwacht werden. Die gleichzeitige Einnahme mit von Glucosamin kann auch die Resorption und damit die Serumkonzentration von Tetracyclinen erhöhen. Die klinische Relevanz dieser Wechselwirkung wird jedoch als wahrscheinlich begrenzt eingeschätzt.


Quelle

Mitteilung des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vom 23. Februar 2012.


ck



DAZ 2012, Nr. 9, S. 46

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