Herstellerrabatt für Blutplasmaprodukte

Abgabe an den Versicherten ist entscheidend

Kassel - 04.05.2010, 07:00 Uhr


Der dritte Senat des Bundessozialgerichts hat am Donnerstag entschieden, dass der Herstellerrabatt für das Blutplasmaprodukt Berinert P fällig ist, wenn es in der Apotheke direkt an den Versicherten abgegeben wird.

Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts und wies die Revision des Herstellers zurück (Aktenzeichen B 3 KR 3/09 R). Bereits am 27. Oktober 2009 hatte der erste Senat des Bundessozialgerichts in einem gleichartigen Verfahren entsprechend entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 7/09 R, siehe auch DAZ 5). Damit sind zwei Musterprozesse um Berinert P nun mit übereinstimmendem Ergebnis beendet worden.

Hintergrund der Verfahren war das Vorgehen einer Krankenkasse, die die Rechnungen von Apotheken um den Herstellerrabatt gekürzt hatte. Daraufhin hatten Apotheker gegen den Hersteller auf Zahlung des Herstellerrabatts geklagt. Die Verfahren wurden auch vom Hamburger Apothekerverein angestrengt. Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, erklärte nach dem Bekanntwerden der jüngsten Entscheidung, er sei sehr erfreut, dass sich in dem jahrelangen Rechtsstreit nun die Rechtsauffassung des Vereins durchgesetzt habe.


Dr. Thomas Müller-Bohn