Gesundheitspolitik

Kein Zuspruch für Notfallnotdienste

gbg | Diskutiert und abgelehnt: Die AfD-Idee eines mit bis zu 7,50 Euro vergüteten Botendienstes auf ärztliche Verordnung fand bei einer Anhörung keine Anhänger.

Zu einem Antrag der AfD-Bundestagsfraktion, die Apotheken im Botendienst höher zu vergüten und sie dafür im Gegenzug zu verpflichten, auf ärztliche Ver­ordnung hin Notfall-Lieferungen anzubieten, fand am vergangenen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestags eine Anhörung statt. Der Antrag sieht eine gestaffelte Vergütung in vier Stufen vor: von 2,50 Euro zzgl. MwSt. bei zurückgelegten Wegen bis zu 2 Kilometern bis hin zu 7,50 Euro zzgl. MwSt. bei einer Lieferung im Umkreis von 10 bis 25 Kilometern.

Klares Nein der ABDA

Die ABDA hat dazu eine klare Haltung: Anders als die AfD hält sie die Vorschläge für „nicht geeignet, den Botendienst zu stärken und die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu verbessern“. In ihrer schriftlichen Stellungnahme führt sie aus, dass der Antrag zwar zutreffend auf den wirtschaftlichen Druck abstelle, den Versandanbieter auf die Präsenzversorgung durch öffentliche Apotheken insbesondere in kleinstädtischen und ländlichen Regionen ausüben. „Diese unbestreitbar vorhandene Schieflage kann aber durch einen honorierten Botendienst nicht nachhaltig ausgeglichen werden. Dies gilt insbeson­dere für sogenannte Notfallbotendienste außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Apotheken, da die dann notwendige Akut­belieferung zu diesen Zeiten durch den Versandhandel ohnehin nicht geleistet werden kann.“

Zum einen sieht die ABDA keinen ausreichenden Bedarf für ärztlich verordnete Arzneimittellieferungen, zum anderen hält sie es für die Apotheken für unzumutbar, dieses Angebot vorzuhalten. Denn dafür wäre zusätzliches Personal nötig. Die hierbei anfallenden Vorhaltekosten seien jedoch „erheblich und können durch die im Antrag vorgesehene Vergütung nicht mal ansatzweise ausgeglichen werden“. Die Folge wäre eine zusätzliche Belastung für die öffentlichen Präsenzapotheken, die der von der AfD behaupteten Zielsetzung gerade entgegenliefen.

Die als Einzelsachverständige geladene Apothekerin Daniela Hänel stieß in dasselbe Horn: Die Vorhaltung eines Boten sei in der aktuellen Situation weder wirtschaftlich noch personell machbar. Sie plädiert dafür, die Verantwortlichkeit für den Botendienst in den Händen der Apotheker zu belassen.

KBV für Dispensierrecht

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt den Vorstoß ebenso ab, nutzt aber die Gelegenheit, um erneut für das ärztliche Dispensierrecht zu werben. „Oftmals befindet sich die diensthabende Apotheke in deutlicher Entfernung zur Notfallpraxis oder – bei vom Bereitschaftsarzt aufgesuchten Patienten – von der Wohnung der häufig auch immobilen Patienten“, schreibt sie. Ein auf die Notfallversorgung und die Abgabemöglichkeit von akut benötigten Arzneimitteln beschränktes Dispensierrecht für Ärzte würde ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Patientenversorgung darstellen.

Einzig der GKV-Spitzenverband kann der AfD-Idee etwas abgewinnen. Denn nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben „können Apotheken faktisch selbst entscheiden, in welchen Fällen Botendienste erbracht werden. Dies ermöglicht es, diese Dienste auch als Serviceleistungen, u. a. zur Kundengewinnung und -bindung, zu nutzen und sie durch die Solidargemeinschaft finanzieren zu lassen.“ In erster Linie finden die Kassen aber, dass es zur Verbesserung der Versorgung zielführender wäre, neue Versorgungsangebote zu ermög­lichen, die eine bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung auch in weniger stark besiedelten Regionen ermöglichen. „Dies ließe sich durch eine Flexibilisierung der Vorgaben und Anforderungen an Apotheken erreichen, um so abweichende Öffnungszeiten, Abgabeautomaten oder telepharmazeutische Angebote zu ermöglichen.“ |

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