Antrag

AfD will bis zu 7,50 Euro Botendiensthonorar für Apotheken

Berlin - 07.07.2022, 13:00 Uhr

Im Notfall sollen Ärzte Apotheken-Botendienste verordnen können, findet die AfD. (Foto: Schelbert)

Im Notfall sollen Ärzte Apotheken-Botendienste verordnen können, findet die AfD. (Foto: Schelbert)


Die AfD- Bundestagsfraktion macht sich für ein gestaffeltes Botendiensthonorar für Apotheken stark: Die Vergütung soll laut einem Antrag, den die Fraktion in den Deutschen Bundestag eingebracht hat, von der zu überwindenden Entfernung abhängig gemacht werden. Zwischen 2,50 Euro und 7,50 Euro netto soll es demnach für die Apotheken geben – zumindest dann, wenn der Arzt die Lieferung im Notfall verordnet.

Wer dringend ein Medikament benötigt, für den ist es keine Option, sich ein Päckchen aus den Niederlanden schicken zu lassen. Das hat auch die AfD-Bundestagsfraktion erkannt: „Botendienste der Apotheken bieten den Kranken einen schnelleren Zugriff auf wichtige Arzneimittel als der Versandhandel“, schreibt sie einleitend in einem Antrag, den sie kürzlich in den Deutschen Bundestag eingebracht hat. Um die Versorgung der Menschen insbesondere auf dem Land zu sichern, dringt sie daher darauf, den Botendienst der Apotheken besser zu vergüten als bisher, wenn dabei vergleichsweise weite Strecken zurückgelegt werden müssen und ein Arzt die Lieferung für medizinisch geboten hält.

Die AfD schlägt für solche Fälle ein gestaffeltes Honorar vor. Konkret heißt es in dem Antrag:


II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dazu auf, 

1. deshalb einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem eine Verordnungsfähigkeit für Notfallbotendienste in der ambulanten Versorgung geschaffen wird; 

2. dafür eine Pauschalhonorierung für jede Anlieferung erfolgt, die nicht mit anderen Honoraren, Handelspannen o. ä. verrechnet wird. Die Honorierung beträgt für eine Lieferung innerhalb eines Radius um die Apotheke von 
a. bis zu zwei Kilometern 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer; 
b. mehr als zwei Kilometern bis zu fünf Kilometern 3,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer; 
c. mehr als fünf Kilometern bis zu zehn Kilometern 5,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer; 
d. mehr als zehn Kilometern bis zu 25 Kilometern 7,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.“

Antrag der AfD-Bundestagsfraktion: „Apotheken-Botendienste sichern und ausbauen, Versorgung verbessern“


Mit Sorge blickt die Fraktion auf die stetig sinkende Zahl der Präsenzapotheken in Deutschland – eine Folge der Erlaubnis des Versandhandels und der damit verbundenen Expansion der großen Versender im EU-Ausland, schreibt sie. Inzwischen hätten sich aufgrund dieser Entwicklung immer mehr sogenannte Solitär-Apotheken gebildet, vor allem in Orten mit weniger als 5.000 Einwohnern. „Das sind Apotheken, bei denen im Umkreis von ca. 5 Kilometern keine andere Apotheke angesiedelt ist“, erläutert die AfD.

„Diese Apotheken sind für die flächendeckende Versorgung besonders wichtig, weil die Orte, in denen sie sich befinden, mangels Existenz einer anderen Apotheke vor Ort mit der Schließung der Apotheke unmittelbar zu ‚abgelegenen Orten‘ werden“, zitiert sie aus einem Gutachten der Apothekergenossenschaft Noweda aus dem Jahr 2017 zum Rx-Versandhandelsverbot, das im Deutschen Apotheker Verlag erschienen ist. Solitär-Apotheken seien „unmittelbar für die flächendeckende Versorgung relevant und qualitativ nicht gleichwertig durch Automatisierung und Digitalisierung ersetzbar“.

Apotheke ist „sehr wichtiger Ansprechpartner für die Menschen“

Um den Kranken diese „wichtige, schnelle Versorgungsmöglichkeit“ zu erhalten und dort, wo noch nicht gegeben, zur Verfügung zu stellen, braucht der Botendienst aus Sicht der Fraktion eine wirtschaftliche Basis, die gleichzeitig dazu beiträgt, die Präsenzapotheken in der Fläche zu erhalten – dort „wo sie, weil häufig auch Ärzte nicht ausreichend vorhanden sind, in Gesundheitsfragen oft sehr wichtiger Ansprechpartner für die Menschen sind“.

In Fällen, in denen ein Arzneimittel nach Einschätzung des Arztes besonders schnell beim Patienten zur Verfügung stehen muss, dieser aber gesundheitsbedingt selbst nicht die Apotheke aufsuchen kann und auch keine andere Person mit der Abholung beauftragt werden kann, sei der Botendienst aus therapeutischer Sicht besonders wichtig. „Dem Arzt muss die Möglichkeit gegeben werden, solche Fälle zu benennen“, fordert die AfD. Daher müsse er die Möglichkeit bekommen, Notfallbotendienste verordnen zu können. „Die Umsetzung duldet angesichts der Wichtigkeit der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung keinen Aufschub.“

Auch die Ampel will Notfallbotendienste

Übrigens: Auch nach dem Willen der Ampel-Partner soll es künftig eine Möglichkeit geben, Notfallbotendienste in der ambulanten Notfallversorgung abzurechnen. So steht es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Noch liegt allerdings kein Entwurf auf dem Tisch, wie dieses Vorhaben konkret ausgestaltet werden soll.

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Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP

Doch keine Mehrwertsteuerabsenkung für Arzneimittel

Der Antrag der AfD-Fraktion soll laut Tagesordnung des Deutschen Bundestags zunächst am heutigen Donnerstag in die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Die Beratung dürfte nach der Sommerpause erfolgen.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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