Gesundheitspolitik

Rückendeckung für Altmaier

Staatssekretär verteidigt Kohlpharma-Nähe

BERLIN (ks) | Nach den Enthüllungen zum persönlichen Einsatz des Bundeswirtschaftsministers für den Erhalt der Importförderklausel im Sozialrecht hat sich Stephan Kolling (CDU), Staatssekretär im Saarländischen Sozialministerium, hinter Peter Altmaier gestellt. Beim Sommerfest der saarländischen Apotheker erklärte Kolling, durch die Importeinsparungen könnten unter anderem Honorarerhöhungen für Apotheker ­finanziert werden.

Der Journalist Markus Grill hatte kürzlich interne Aktenvermerke aus dem Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht (siehe DAZ Nr. 35, 2019, S. 9). Bekommen hatte er diese, nachdem er Ansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz geltend gemacht hatte. Sie zeigen deutlich, wie sehr sich Altmaier für das in seinem Wahlkreis ansässige Importunternehmen Kohlpharma eingesetzt hatte. Die jetzt mit dem „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ beschlossene neue Regelung zur Importförderung, die sich am Rahmenvertrag zwischen DAV und GKV-Spitzenverband orientiert, geht demnach auf einen Vorschlag von Kohlpharma zurück. Altmaier musste sich daraufhin ­einige Kritik anhören. Unterstützung kam allerdings von Kolling: „Nur weil ein Politiker sich für ein Unternehmen in seinem Wahlkreis einsetzt, ist er noch lange nicht korrupt“, sagte er am 28. August vor Apothekern in Saarbrücken. „Altmaier hat alles richtig gemacht.“ Kohlpharma sei wichtig für das Saarland, wichtig für die Versorgung und wichtig für das Gesundheitssystem, so der Staatssekretär weiter. Letzteres begründete Kolling damit, dass der Importeur helfe, Ressourcen zu heben, die man dann anderweitig nutzen könnte, zum Beispiel um den Apothekern mehr Geld zu geben.

Ein alter Bekannter

Kolling war übrigens von 2004 bis 2009 Leiter des Büros des damaligen Justiz- und Gesundheitsministers des Saarlandes, Josef Hecken. In dieser Zeit setzte er sich zu­sammen mit seinem Chef für die Fremdbesitz-Apotheke von DocMorris in Saarbrücken ein. Hecken selbst hatte dem niederländischen Versender entgegen geltendem deutschen Recht die Betriebserlaubnis erteilt. Das Ende der ­Geschichte ist bekannt: Hecken ging zu weit, der Europäische ­Gerichtshof bestätigte 2009 das deutsche Fremdbesitzverbot. |

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