DAZ aktuell

Ab 1. Juli drohen Aufzahlungen und Lagerwertverluste

GKV-Spitzenverband senkt in 13 Gruppen die Festbeträge

STUTTGART (jb) | Ab ersten Juli gelten neue Festbeträge. Für den Preis, den die Kasse tatsächlich für ein Arzneimittel bezahlt, spielen die Festbeträge in Zeiten von Rabattverträgen nur noch eine untergeordnete Rolle. Für die Apotheken kann die Absenkung der Festbeträge jedoch massive Lagerwertverluste mit sich bringen, wenn die Hersteller ihre Abgabepreise dem Festbetragsniveau anpassen. Betroffen von der Absenkung sind 13 Gruppen, teilweise mit häufig verordneten Wirkstoffen.

Angepasst werden die Festbetragsgruppen der Stufe 2, also Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen sowie die Festbetragsgruppen der Stufe 3, Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen. Folgende Wirkstoffklassen sind von der Absenkung betroffen:

  • αlpha-Rezeptorenblocker: Alfuzosin, Doxazosin, Silodosin, Tamsulosin und Terazosin;
  • Angiotensin-II-Antagonisten (Sartane): Azilsartan, Candesartan, Eprosartan, Irbesartan, Losartan, Olmesartan, Telmisartan und Valsartan;
  • β-Rezeptorenblocker: Acebutolol, Betaxolol, Bisoprolol, Celiprolol, Metoprolol, Nebivolol, Talinolol;
  • Fluorchinolone: Ciprofloxacin, Levofloxacin und Ofloxacin;
  • HMG-CoA-Reduktasehemmer (Statine): Atorvastatin, Fluvastatin, Lovastatin, Pitavastatin, Pravastatin, Rosuvastatin und Simvastatin;
  • Protonenpumpenhemmer: Esomperazol, Lansoprazol, Omeprazol, Pantoprazol und Rabeprazol;
  • selektive Serotonin-5HT1-Agonisten (Triptane): Almotriptan, Eletriptan, Frovatriptan, Naratriptan, Rizatriptan, Sumatriptan und Zolmitriptan;
  • Serotonin-5HT3-Antagonisten (Setrone): Dolasetron, Granisetron, Ondansetron und Tropisetron;
  • Triazole: Fluconazol und Itraconazol;
  • Bisphosphonate und Kombinationen von Bisphosphonaten mit Additiva: Alendronsäure, Etidronsäure, Ibandronsäure, Risedronsäure sowie die jeweiligen Kombinationen mit Calcium und/oder Vitamin-D-Derivaten.
  • Kombinationen von ACE-Hemmern mit weiteren Diuretika: Perindopril + Indapamid, Ramipril + Piretanid
  • Kombinationen von Angiotensin-II-Antagonisten mit Hydrochlorothiazid: Candesartan + HCT, Eprosartan + HCT, Irbesartan + HCT , Losartan + HCT , Olmesartan + HCT, Telmisartan + HCT und Valsartan + HCT
  • Kombinationen von Glucocorticoiden mit langwirksamen β2-Sympathomimetika: Beclometasondipropionat + Formoterol, Budesonid + Formoterol, Fluticasonfuorat + Vilanterol, Fluticasonpropionat + Formoterol , Fluticasonpropionat + Salmeterol

Erstmalig festgesetzt werden Festbeträge für die Festbetragsgruppen der Stufe 1, also Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen, für Anastrozol (Arimidex®), Ciclopirox (Batrafen®), Exemestan (Aromasin®), Letrozol (Femara®) Levtiracetam (Keppra®), Tolperison (Mydocalm®).

In der Praxis hat die Absenkung der Festbeträge folgende Auswirkungen:

  • Lagerwertverluste: Senkt der Hersteller den Abgabepreis auf oder unter Festbetragsniveau, ergeben sich für die Apotheke Lagerwertverluste
  • Geringere Margen: Da sich die 3%-Marge auf den Listenpreis bezieht, würde auch sie im Falle einer Preisanpassung nach unten durch die Hersteller geringer.
  • Zuzahlungen: Liegt der Abgabepreis 30% unter dem Festbetrag, fallen die gesetzlichen Zuzahlungen für den Patienten weg. Sinken allerdings die Abgabepreise nicht oder nicht im gleichen Ausmaß wie die Festbeträge können für Präparate, die bisher befreit waren, Zuzahlungen fällig werden.
  • Mehrkosten: Liegt der Abgabepreis über dem Festbetrag, muss der Patient die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Das droht, wenn die Hersteller ihre Abgabepreise nicht senken. Der Generikahersteller Sandoz/Hexal hat angekündigt, die Festbetragsabsenkungen mitzugehen und die Preise für seine Präparate vollständig anzupassen, um Aufzahlungen für den Patienten zu vermeiden. Andere Firmen hingegen wie Daiichi Sankyo und Berlin Chemie wollen Medienberichten zufolge für ihre Sartane Olmetec® und Votum® weiterhin den alten Preis verlangen. Hier würden dann beträchtliche Mehrkosten auf die Patienten zukommen. Im Falle von Votum 40 mg, wo der Festbetrag für die N3-Packung von derzeit 116,20 Euro auf 35,03 Euro zum 1. Juli sinkt, wären dann inklusive Zuzahlung 86,17 Euro fällig. Momentan wird der Patient nur mit der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10 Euro belastet. Für rabattierte Arzneimittel werden allerdings in der Regel keine Mehrkosten fällig.

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