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Kiefer: Kammern sind das Rückgrat der ABDA

DAZ-Interview mit BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer

BERLIN (lk) | Der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), Dr. Andreas Kiefer, will die Position der Apothekerkammern innerhalb der ABDA weiterentwickeln, stärken und damit die Kammern „als ‚Klammern‘ unseres Berufstandes positionieren“. Im Interview mit der DAZ sagte Kiefer: „Ich möchte alle Kollegen enger an die Kammern binden. Auch die Kollegen, die außerhalb der öffentlichen Apotheken tätig sind, sollen stärker in die Kammern eingebunden werden.“
Foto: DAZ/Alex Schelbert
Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, möchte nicht nur die interne Vernetzung, sondern auch die Vernetzung zu anderen Akteuren im Gesundheitswesen vorantreiben.

DAZ: Dr. Kiefer, Sie sind BAK-Präsident und darüber hinaus im Vorstand von AMK, DAPI, DAC/NRF. Warum übernimmt der BAK-Präsident so viele zusätzliche Ämter?

Kiefer: Ich bin von den vielfältigen Leistungen der Apotheker überzeugt und möchte den Berufsstand nicht nur repräsentieren. Dazu gehört für mich auch inhaltliche Arbeit. In den von Ihnen genannten Aufgaben kann ich meine eigenen Erfahrungen als Apotheker in der öffentlichen Apotheke, Betriebsleiter, Funktionsperson in der Arzneimittelherstellung und Pharmazierat einbringen. Die BAK, die AMK, das DAPI und DAC/NRF sind Organisationen, die sowohl der freien Apothekerschaft wie dem Gemeinwohl dienen. Damit sie das auch langfristig gewährleisten können, müssen sie sich weiterentwickeln.

DAZ: Dann mal konkret: Wohin soll sich die Bundesapothekerkammer unter Ihrer Führung entwickeln?

Kiefer: Die Verkammerung ist das Rückgrat der beruflichen Selbstverwaltung und insoweit auch die BAK das der ABDA. Das muss in Zukunft noch deutlicher herausgestellt werden. Mein Ziel ist es, die BAK besonders in drei Bereichen sichtbar zu machen: Erste Priorität hat die Qualitätssicherung der Arzneimittelversorgung. Dazu gehören, neben Aus-, Fort- und Weiterbildung, vor allem die Information und Beratung zu Arzneimitteln und die Gewährleistung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Um diese Aufgaben noch besser zu erfüllen, brauchen wir pharmazeutische Auswertungen aus Versorgungs-Daten. Deshalb will ich DAPI und AMK weiterentwickeln als Dienstleister für die Apothekerschaft. Beide Einrichtungen sind ja kein Selbstzweck.

Zweitens geht es um die Weiterentwicklung der Arzneimittelherstellung von patientenindividuellen Arzneimitteln in der Apotheke. Sie kann besser zur Versorgung genutzt werden.

Und drittens muss die Vernetzung innerhalb des Berufs verbessert werden. Ich möchte alle Kollegen enger an die Kammern binden. Auch die Kollegen, die außerhalb der öffentlichen Apotheken tätig sind, sollen stärker in die Kammern eingebunden werden. Ich möchte die Kammern sozusagen als „Klammern“ unseres Berufstandes positionieren. Sich intern zu vernetzen ist aber nicht genug. Ich werde auch die Vernetzung der Apothekerschaft zu den anderen Akteuren im Gesundheitswesen vorantreiben, etwa zur Ärzteschaft, zu Krankenkassen und Krankenhäusern und zum G-BA. Dafür sind auch persönliche Kontakte und klare Positionen von großer Bedeutung.

DAZ: Wohin soll sich DAC/NRF entwickeln?

Kiefer: DAC/NRF wird den Apothekern noch mehr Service anbieten als heute und sie z.B. bei der Plausibilitätsprüfung unterstützen. Das Besondere des DAC/NRF ist, dass wir in unseren eigenen Laboren experimentell arbeiten und so zu Primärdaten kommen. Die dort erarbeiteten Ergebnisse stellen wir den Kollegen direkt als geprüfte Rezepturformel zur Verfügung. Gleichzeitig sollen die Ärzte stärker auf standardisierte Rezepturen setzen und dafür weniger ungeprüfte Eigenkompositionen verordnen als bisher. Um dieses Ziel zu erreichen, gehen wir nicht nur in gemeinsamen Fortbildungen auf die Ärzte zu. Wir versuchen die geprüften Rezepturformeln in die Verordnungssoftware der Ärzte zu bringen so, dass diese direkt rezeptiert werden können.

DAZ: Was haben Sie mit dem DAPI vor?

Kiefer: Das DAPI ist für die Versorgungsforschung in Deutschland wichtig. Um die Arzneimittelversorgung zu verbessern wollen wir noch mehr erfahren über die Anwendung von Arzneimitteln bei Langzeittherapien bestimmter Patientengruppen, z.B. über die Compliance und die Persistenz. Das alles geschieht beim DAPI unter den strengsten Anforderungen für den Datenschutz. Der regionale Aufbau des Datenschutzes in Deutschland und die aktuelle Diskussion um den Datenschutz bereiten uns dabei Probleme, weil die Landesdatenschützer die Anforderungen an den Datenschutz teilweise unterschiedlich auslegen. Für die Arbeit des DAPI wäre es eine Erleichterung, wenn es als ‚berechtigte Stelle‘ im SGB V verankert wäre. Das wäre eine sinnvolle Klarstellung mit Blick auf die Auslegung der Datenschützer. An den Daten selbst würde sich nichts verändern.

DAZ: Ist die Konzentration der verschiedenen Ämter auf eine einzelne Person wegen der absehbaren Überlastung langfristig nicht kontraproduktiv?

Kiefer: Sie haben Recht: Die Gefahr der Überlastung ist da. Diese Personalunion, die Konzentration vieler Aufgaben auf meine Person ist nicht als Dauerzustand geplant. Aber Sie müssen bedenken, ich bin schon lange im geschäftsführenden Vorstand dabei und kenne das Arbeitsspektrum. Ich sehe mich als Mannschaftsspieler und bin, um im Bild zu bleiben, nun Kapitän der Kammer-Mannschaft. Auch wenn wir nur gemeinsam Erfolg haben, muss ich doch manchmal voranschreiten. Auf alle Fälle möchte ich in Zukunft mehr Aufgaben delegieren und auch manches Amt wieder abgeben.

DAZ: Es gibt eine aktuelle Diskussion um das Nacht- und Notdiensthonorar für wenige Insel-Apotheken. Wie stehen Sie als BAK-Präsident zu dieser Frage?

Kiefer: Es gab zum Deutschen Apothekertag 2012 einen Antrag mit der Forderung, bundesweit einheitliche Nacht- und Notdienstregelungen zu schaffen. Von dessen weiterer Verfolgung wurde aus guten Gründen abgesehen. Die Bedingungen um Apotheken vom ständigen Dienst zu befreien, sind regional zu unterschiedlich und nicht nur auf Insel-Apotheken beschränkt. Geografische, infrastrukturelle und andere Besonderheiten gibt es in vielen ländlichen Regionen in Deutschland, sogar in städtischen Bereichen. Die bedarfsorientierte Notdiensteinteilung muss daher angepasst auf die jeweilige Region erfolgen. Eine Vereinheitlichung wäre nicht bedarfsgerecht, sondern kontraproduktiv. Der Nacht- und Notdienst der Apotheken ist eine wichtige und vor allem eigenständige Säule unseres Gesundheitssystems. Aus Patientensicht ist das eine essenzielle Leistung der Apotheken. Und dabei muss es bleiben. Und wenn eine Apotheke zum Nacht- und Notdienst eingeteilt ist und diesen verrichtet, hat sie Anspruch auf die Leistung aus dem Nacht- und Notdienstfonds.

DAZ: Herr Kiefer, vielen Dank für das Gespräch! 

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