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Tarifliche Altersvorsorge

Keine Frage des Ob, sondern des Wie

Die Versicherungsbranche hat kein allzu gutes Image – und ist daran sicherlich nicht ganz unschuldig. Trotzdem würde es niemandem einfallen, statt der Kfz-Police eine Vorsorge über den häuslichen Sparstrumpf zu fordern – oder anstatt einer privaten Haftpflichtversicherung jeden Tag einen Euro beiseite zu legen. Wo es aber um die betriebliche Altersvorsorge geht, werden Vorbehalte immer noch lautstark geäußert. Dabei haben es die überwiegend weiblichen Apothekenangestellten ganz besonders nötig, sich für das Alter zusätzlich abzusichern.

Früher hielten die meisten Ehen ein Leben lang. Das ist heute nachweislich immer seltener der Fall. Und das 2008 geänderte Unterhaltsrecht führt dazu, dass alle nach 1977 geschiedenen Frauen nicht mehr von einer lebenslangen Versorgung ausgehen können – auch wenn sie über Jahrzehnte wegen der Familien beruflich und damit auch in puncto Rente zurückgesteckt haben.

So wie man sich Schmerzen nicht oder schwer vorstellen kann, wenn man gesund ist, so ist auch das eigene Alter in finanzieller Armut gerade für jüngere, berufstätige Frauen kaum vorstellbar. Entsprechend wenig aktiv sind viele Arbeitnehmerinnen in dieser Beziehung – gerade auch, weil die Verdienste oft ohnehin nicht sehr hoch sind. Männer haben dagegen viel häufiger eine betriebliche Altersvorsorge (siehe Textkasten "Presseschau").


Presseschau


"Vielen Frauen mittleren Alters in Deutschland droht Altersarmut. Sie haben für die Familie ihren Job aufgegeben und werden nun vom neuen Unterhaltsrecht bestraft." So lautet der Vorspann eines Beitrags von Tina Groll in Zeit online. Darin zitiert sie auch die Berliner Politikwissenschaftlerin Barbara Riedmüller: "Die Frauen riestern, die Männer sorgen mit einer betrieblichen Altersvorsorge vor – und die bringt bessere Erträge."

Quelle: T. Groll: Altersarmut: Arm, alt, weiblich. www.zeit.de, 24.2.2012.


Für Apotheken ist die betriebliche Altersvorsorge seit Beginn des Jahres bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen verpflichtend*. Eine Branchenlösung über einen Gruppenvertrag ist hier eine sinnvolle Lösung – zum einen wegen der deutlich besseren Konditionen als bei Einzelverträgen (dies haben auch andere Branchen erkannt und umgesetzt), zum anderen wegen der leichteren Übertragbarkeit bei einem Stellenwechsel. Beide Tarifvertragsparteien – ADEXA wie ADA – haben diese Entscheidung im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen.

Durch Ausnahmen für ältere Angestellte ab dem vollendeten 55. Lebensjahr – hier ist eine Auszahlung des Arbeitgeberbeitrags möglich – berücksichtigt der Tarifvertrag die unterschiedlichen Bedürfnisse. Auch die Auswahl der Versicherung ist dem Arbeitgeber als Versicherungsnehmer letztlich freigestellt. Ein sorgfältiger Vergleich ist dabei aber schon aus Fürsorgepflicht angezeigt: Denn die Mitarbeiter haben nichts zu verschenken!


* Ausnahme: Sachsen und Nordrhein.

Dr. Sigrid Joachimsthaler



DAZ 2012, Nr. 12, S. 126

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