Gesundheitspolitik

Bote und Telefon

Peter Ditzel

Im Mittelpunkt der ABDA-Stellungnahme steht das zentrale Anliegen, in Deutschland keine Apotheken light entstehen zu lassen. Kiosk-Apotheken, nein danke. Darüber waren sich alle ABDA-Mitgliedsorganisationen einig. Es ist in der Tat nicht nachvollziehbar, welcher Nutzen sich hinter einer solchen Regelung verbergen könnte. Es sei denn, man würde dem Ministerium unterstellen, die Apotheken in Richtung Light-Apotheken drängen zu wollen, um dann die Billigversion als Aufhänger zu nehmen, die Apotheken finanziell weiter auszuquetschen.

Auch die weiteren Punkte haben Kammern und Verbände einheitlich bewertet – bis auf den Punkt der Körperpflegemittel, die laut Ministerium ausdrücklich genannt werden sollen. Hier spricht sich der Apothekerverband Westfalen-Lippe für die Aufnahme in den Katalog der apothekenüblichen Waren auf, während die ABDA fürchtet, dass dadurch Tür und Tor für ein Drogeriemarktsortiment geöffnet würde. Aber verhindert nicht die Regelung, dass eine Apotheke wie eine Apotheke aussehen muss, ein Übermaß an diesen Produkten?

Weniger nachvollziehbar wird es, wenn die ABDA die Boten-Vorschrift restriktiver fassen möchte als es das Ministerium tun will. Laut Entwurf soll die Zustellung ohne Versanderlaubnis nicht nur im Einzelfall möglich sein, sondern uneingeschränkt. Mit Recht, denn das erwarten die Patienten im Zeitalter des Versands auch von der Vor-Ort-Apotheke. Alles andere wäre ein Wettbewerbsnachteil.

Und zur Beratung bei der Zustellung: "Sofern eine Beratung in der Apotheke zuvor nicht vorgenommen wurde, muss die Beratung durch das pharmazeutische Personal in Zusammenhang mit der Auslieferung erfolgen", so der Referentenentwurf. Die ABDA präzisierte und schlägt vor, die Beratung "durch das pharmazeutische Personal der Apotheke bei der Auslieferung" aufzunehmen. Dies bedeutet: Nur teures pharmazeutisches Personal darf Botendienst spielen. Warum will man der Apotheke vor Ort nicht zugestehen, dass der Patient bei telefonischer Bestellung auch telefonisch beraten werden darf? Man könnte der Arzneimittellieferung auch einen Zettel beilegen mit der Aufforderung, die Apotheke telefonisch zu kontaktieren. Warum soll das Privileg des Telefonkontakts nur die Versandapotheke haben? Ausweg: Die Vor-Ort-Apotheke besorgt sich eine Versandhandelserlaubnis, dann kann’s ohne Beratung auch der Fahrer bringen. Ist das gewünscht? Wäre das besser?


Peter Ditzel



AZ 2011, Nr. 47, S. 1

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