Gesundheitspolitik

ApBetrO – alles geheim?

Peter Ditzel

Spätestens als das unautorisierte Papier einer Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) im Juni des letzten Jahres durch ein Versehen – von wem auch immer – an die Öffentlichkeit gelangt war, wurde jedem klar: Das Ministerium bereitet eine Änderung der ApBetrO vor, die es in sich hat. Der Vorentwurf zeigte, welche Richtung eine neue ApBetrO einschlagen dürfte. Schwerpunkte dieses Papiers waren zum Beispiel der Ausbau der Beratungs- und Fortbildungspflicht, strengere Anforderungen an den Rezeptur-Arbeitsplatz und ein Qualitätsmanagementsystem für alle Apotheken.

An der Basis der Berufsöffentlichkeit und in den Fachmedien wurde das Arbeitspapier bereits heftigst diskutiert. Zum Teil wurde die Grundrichtung des Arbeitsentwurfs, hin zu mehr Beratung, begrüßt, Regelungen im Detail jedoch als stark überzogen kritisiert.

Von der Berufsvertretung ABDA war dagegen kein Kommentar dazu zu hören. Man zog sich auf den Standpunkt zurück, über inoffizielle Papiere nicht zu diskutieren. Diesen Standpunkt kann man als offizielle Berufsvertretung einnehmen. Aber warum sollte man nicht dennoch gemeinsam mit der Berufsöffentlichkeit darüber sprechen, welche Erwartungen man an eine Neufassung der Apothekenbetriebsordnung stellt? Immerhin, die ABDA hat eine Stellungnahme zur Novellierung der ApBetrO verfasst und darin ihre Vorstellungen präzisiert. Nur, dieses ABDA-Papier wurde nicht in der Berufsöffentlichkeit kommuniziert. Diskussion unerwünscht? Selbst Vorstandsmitgliedern von Apothekerkammern soll der Inhalt dieses Papiers nicht bekannt sein. Alles streng geheim? Da drängt sich die Frage auf: Warum scheut unsere Berufsvertretung die Diskussion über eine Verordnung, die den Apothekenbetrieb von Grund auf bestimmt? Warum wird die Basis nicht stärker mit einbezogen? Die ApBetrO, sie geht uns alle an. Aber mitreden sollen wir nicht dürfen?

Hat die Berufsvertretung vielleicht Änderungsvorschläge in petto, die eine Aufrüstung des Apothekenbetriebs mit hohen Folgekosten bedeuten? Kosten, die so gar nicht mehr in die Zeiten von AMNOG und erhöhtem Kassenrabatt passen? Und wenn es schon keine gesetzliche Lösung zum Verbot von Pick up gibt: Hat die ABDA vielleicht schon Vorstellungen, wie man über die ApBetrO den Pick-up-Stellen das Leben schwerer machen könnte? Und ohne eine Apotheke light zu installieren? Wir Apotheker an der Basis würden gerne mehr dazu erfahren …


Peter Ditzel



AZ 2011, Nr. 7, S. 1

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