Gesundheitspolitik

In Ruhe beraten

Peter Ditzel

"Wir haben nicht unbedingt Eile" – das war eine der Botschaften zur Novellierung der Apothekenbetriebsordnung, den die dafür zuständige Ministerialrätin in der vergangenen Woche in einem Vortrag äußerte. Und das ist gut so. Denn wie sich anhand der geplanten Änderungen zeigte, dürfte in einigen Punkten noch Beratungsarbeit, zum Teil harte Überzeugungsarbeit vonseiten der Apotheker in Richtung Ministerium bestehen.

Wie man dem Vortrag entnehmen konnte, werden die aus dem Positionspapier bekannten Änderungen wohl im Referentenentwurf enthalten sein. Zu Diskussionen wird die angestrebte Flexibilität für Filialapotheker beim Nacht- und Notdienst führen: Der Apotheker soll entscheiden dürfen, welche seiner Apotheken teilnimmt. Aber: dies soll nur im Rahmen der von den Kammern aufgestellten Dienstpläne möglich sein. Liegt eine Filiale zu weit weg, kann die Kammer sie trotzdem in den Dienstplan mit einbeziehen. Da hier möglicherweise Ermessensspielräume zum Zug kommen, sind Querelen zwischen Kammern und Filialen vorprogrammiert.

Unverständlich und ein Knackpunkt bleibt der angestrebte Ausbau des Botendienstes: Wenn Präsenzapotheken dem Patienten Arzneimittel nach Hause bringen, soll eine pharmazeutische Beratung bei der Lieferung durch Fachpersonal erfolgen – ganz klar erneut eine eklatante Benachteiligung gegenüber Versandapotheken. Die Begründung aus dem Ministerium, dass Kunden von Versandapotheken in der Regel über das bestellte Arzneimittel bereits informiert seien, ist in meinen Augen eine juristische Hilfskonstruktion, die mit klarem Menschenverstand nicht nachvollziehbar ist. Denn das Gegenteil ist eher der Fall: Kunden, die per Apothekenboten versorgt werden, waren vorher schon in der Apotheke, um ihr Rezept abzugeben; hier konnte bereits eine Beratung erfolgen. Warum dann nochmals bei der Zustellung? Eine Auslieferung durch Fachpersonal ist für viele Apotheken nicht machbar. Eine Alternative wäre dann: Die Apotheke beantragt eine Versandhandelserlaubnis und lässt die Arzneimittel per Kurierdienst zum Patienten schicken.

Unverständlich auch die ministerielle Haltung zu den Pick-up-Stellen: sie könnten nicht mehr eingeschränkt werden, hieß es da. Das sollte man vonseiten der ABDA so nicht hinnehmen. Es gibt also noch deutlichen Gesprächsbedarf mit dem Ministerium. Nehmen wir das Ministerium beim Wort: Es besteht keine Eile, "wir können in Ruhe beraten".


Peter Ditzel



AZ 2011, Nr. 26, S. 1

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