DAZ aktuell

Erhebliche Folgekosten für die Krankenkassen

BERLIN (ks). Arzneimittelrabattverträge sollen den Krankenkassen helfen, Geld zu sparen. Auf 850 Mio. Euro beliefen sich die Einsparungen aus diesen Verträgen laut Bundesgesundheitsministerium im Jahr 2009. Doch eine Studie von IMS Health zu den Auswirkungen der Rabattverträge auf die Patientengesundheit und den hieraus resultierenden Folgekosten zeigt, dass ein Teil dieser Ersparnisse wieder aufgezehrt wird.

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Debatte um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen gab der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) diese Woche die Ergebnisse der von ihm in Auftrag gegebenen Studie bekannt. IMS Health wertete die Daten von rund drei Millionen Patienten in den Therapiegebieten Simvastatin, Antidepressiva und Humaninsuline aus. Ergebnis: Infolge der rabattvertragsbedingten Präparateumstellungen kommt es zu einer Beeinträchtigung der Therapietreue und zu einer deutlich erhöhten Zahl von Therapieabbrüchen. Durch die Therapieabbrüche komme es zu vermehrten Krankenhauseinweisungen, Arztbesuchen und zusätzlichen Überweisungen an Fachärzte. So erhöhe sich für einen Antidepressivapatienten, der einen rabattvertragsbedingten Präparatewechsel hatte, das Risiko einer Krankenhauseinweisung um rund 20 Prozent gegenüber nicht umgestellten Patienten. Allein durch die zusätzlichen Krankenhauseinweisungen von Antidepressivapatienten werde die GKV mit zusätzlichen Kosten von 20 Mio. Euro pro Jahr belastet. Überdies entstünden volkswirtschaftliche Kosten – z. B. durch Produktivitätsverluste und Arbeitsausfälle –, die die Studie mit 3,5 Mio. Euro pro Jahr beziffert. Das vermeintliche Sparinstrument, so der BAH, werde auf diese Weise zum Kostentreiber.

Eine begleitend durchgeführte Ärztebefragung von IMS Health bestätige die Ergebnisse: Die große Mehrheit der Ärzte nimmt im Zusammenhang mit den Rabattverträgen häufig Verunsicherungen, Einnahmefehler und eine hierdurch bedingte schlechtere Wirksamkeit der Therapie bei den Patienten wahr. Der BAH fordert daher nach wie vor, die Rabattverträge abzuschaffen. Die Bundesregierung habe die Problematik zwar erkannt – begegnen will sie ihr aber mit einer aus Sicht des Verbandes unbefriedigenden Mehrkostenregelung. Diese soll es Patienten gegen Aufzahlung ermöglichen, weiterhin ihr gewohntes Präparat zu bekommen. Die konkrete Ausgestaltung der Neuregelung sei kompliziert und bürokratisch, kritisiert der BAH. Eine gesetzliche Regelung dürfe für Patienten weder finanziell noch praktisch eine Hürde darstellen. Der BAH fordert daher, dass die Mehrkostenregelung für alle Krankenkassen einheitlich gelten und für den Patienten planbar, transparent und einfach in der Umsetzung sein muss.

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