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BAH: Medikationswechsel senken Therapieerfolg

BONN (bah/ral). Rabattvertragsbedingte Medikationswechsel führen zu Compliance-Problemen und beeinträchtigen den Therapieerfolg. Das ist das Ergebnis einer vom Marktforschungsinstitut IMS Health im Auftrag des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH) durchgeführten Untersuchung. Der BAH-Vorsitzende Hans-Georg Hoffmann hat es Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler am 10. Februar im Rahmen eines Gespräches vorgestellt.

Für die Untersuchung wurden drei Arzneimittelgruppen herausgegriffen: Lipidsenker, Antidepressiva und Insuline. Methodisch basierte die Untersuchung auf dem IMS Disease Analyzer, der auf die Daten von über zwölf Millionen Patienten aus Praxiscomputern zugreift.

Wie der BAH in einer Pressemitteilung schreibt, waren bei allen drei Arzneimittelgruppen signifikante Veränderungen im Hinblick auf die Compliance und die Verträglichkeit der Präparate nach einem Verordnungswechsel zu beobachten. Dies hatte negativen Einfluss auf die Entwicklung bestimmter medizinisch relevanter Parameter wie den Blutzucker- und den Cholesterinspiegel. Die alarmierenden Ergebnisse, so der BAH, lassen darauf schließen, dass die Rabattverträge nicht nur aus ökonomischer Sicht, sondern auch aus medizinischer Sicht bedenkliche Nebenwirkungen haben.

Die wichtigsten Ergebnisse

Lipidsenker:

  • 12,3% der Patienten werden nach einem rabattvertragsbedingten Präparatewechsel wieder auf das ursprüngliche Produkt umgestellt.
  • Bei Fortsetzung der Simvastatin-Therapie mit einem rabattierten Produkt vergrößert sich der Verordnungsabstand um durchschnittlich zwölf Tage, d. h. die Präparate werden offensichtlich weniger regelmäßig eingenommen.
  • Die Cholesterin-Senkung bei Patienten, die rabattvertragsbedingt das Medikament wechselten, ist geringer als bei Patienten, die weiter ihre vertrauten Produkten erhalten.

Antidepressiva:

  • 5,2% der Patienten haben Probleme mit dem rabattvertragsbedingten Wechsel, sie werden auf das ursprüngliche Produkt zurückgestellt.
  • Fast die Hälfte der Antidepressiva-Patienten bekommen innerhalb des ganzen Jahres nach dem Produktwechsel keine Folgeverordnung der gleichen Substanz. Dies ist ein Indiz für einen kompletten Abbruch der Therapie.
  • Bei ca. 12% der Antidepressiva-Patienten unterbindet der Arzt von vornherein den Produktwechsel, der durch den Rabattvertrag induziert wäre.

Insulin:

  • 6 bis 7% der Patienten haben Probleme mit dem rabattvertragsbedingten Wechsel und werden auf das ursprüngliche Produkt zurückgestellt.
  • In der Patientengruppe, die auf das rabattierte Produkt umgestellt wird, steigt der Nüchtern-Blutzucker bereits innerhalb von drei Monaten drastisch.

Die Studie ist auf der BAH-Homepage unter www.bah-bonn.de zu finden.

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