Gesundheitspolitik

Rabattverträge: Genaue Zahlen zu Einsparungen fehlen nach wie vor

Transparenz fehlt, Apotheker weiter verunsichert

Davos (bra). Die AOK räumt inzwischen ein, in 2009 rund 1 Mrd. Euro über ihre Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern eingespart zu haben. Bei der Mehrzahl der Apotheker stößt dieses Kostendämpfungsinstrument allerdings nach wie vor auf viel Skepsis. Selbst nach Ansicht von Krankenkassen machen die Apotheken viel zu wenig Gebrauch von der Möglichkeit, in Einzelfällen pharmazeutische Bedenken gegen einen Präparatewechsel geltend zu machen.

Foto: DAZ/du

Überprüfbare Zahlen über die Einsparungen, die die gesetzlichen Krankenkassen durch ihre Rabattverträge mit den pharmazeutischen Herstellern erzielen, fehlen immer noch. Das wurde auf einer berufspolitischen Veranstaltung im Rahmen des Fortbildungskongresses der Bundesapothekerkammer in Davos deutlich. Kolportiert wird, im zweiten Halbjahr 2008 seien den Krankenkassen durch die Rabattverträge Ausgaben in Höhe von 310 Mio. Euro erspart geblieben. In 2009 sind es nach Aussage von Johann-Magnus Frhr. v. Stackelberg, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes, Berlin, über alle Kassen 500 Mio. gewesen. Die Zahl ist schwer verständlich, weil allein die AOK – so Magdalena Linz, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen – Mitte Januar in München verlauten ließ, die Rabattverträge hätten in 2009 Ausgaben in Höhe von 1 Mrd. Euro erspart. Und die AOK hat nur 40% Marktanteil unter den Kassen.

Mehr als kumulative und widersprüchliche Zahlen sind aber derzeit nicht zu bekommen – zumal die Politik mehr auch nicht verlangt – so ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Hans-Jürgen Seitz. Die Einsparungen durch Rabattverträge werden nach wie vor nicht von den Steigerungen bei den GKV-Arzneimittelausgaben abgezogen – beklagte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker. Das gebe ein falsches Bild von der Kostenentwicklung bei Arzneimitteln. Dass die Politik auf das Instrument der Rabattverträge verzichtet, sei trotzdem undenkbar, solange nicht Alternativen angeboten werden können, die zumindest gleiche Einsparungen sicherstellen. Die Apothekerschaft könne sich dafür nicht in die Pflicht nehmen lassen. Becker erinnerte daran, dass die Berufsorganisationen die Kröte der Rabattverträge geschluckt hätten, weil dadurch die Forderung abgewehrt werden konnte, die Festpreise im Rx-Bereich durch Höchstpreise zu ersetzen.

Fink: Pharmazeutische Bedenken geltend machen

Zahlen dazu, ob die Kollateralkosten durch Praktizierung der Rabattverträge nicht höher seien als die erzielten Einsparungen, gibt es nach Becker nicht. Nach Auffassung von Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer, machen die Apotheker nach wie vor viel zu selten von der Möglichkeit Gebrauch, im Interesse der Patienten bei Vorliegen pharmazeutischer Bedenken in begründeten Einzelfällen von den Vorgaben der Rabattverträge abzuweichen. Die Möglichkeit, pharmazeutische Bedenken geltend zu machen, sind im Rahmenvertrag spezifiziert. Fink appellierte an die Apothekerschaft, die Möglichkeiten zu nutzen. Die Angst vor Regressen dürfe nicht dazu führen, die Rabattvertragsvorgaben "auf dem Rücken der Patienten auszutragen".

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