Herstellerabschläge: Kassen verzichten vorerst auf Rechnungskürzungen

Apotheken müssen noch nicht für unberechtigt einbehaltene Abschläge herhalten

Berlin (ks). Der GKV-Spitzenverband hat im Streit um ausstehende Herstellerrabatte zumindest zeitweilig eingelenkt: Er hat allen Krankenkassen empfohlen, bis zum 15. Juli "einmalig und unwiderruflich" die zunächst angeratenen Kürzungen von Apothekenrechnungen auszusetzen.

Herstellerabschläge: Kassen verzichten vorerst auf Rechnungskürzungen

Schon seit Jahren streiten Kassen und Arzneimittelhersteller um die Zahlung von Abschlägen nach § 130a Abs. 3 b SGB V. Die Kassen halten einigen Unternehmen vor, einen Teil ihrer Präparate nicht richtig gekennzeichnet zu haben, um somit dem 10-prozentigen Abschlag zu entgehen. Mitte Mai wurde es dem GKV-Spitzenverband zu bunt: Er empfahl den Kassen in einem Schreiben, bei nicht leitfadenkonform gekennzeichneten Arzneimitteln Apothekenrechnungen zu kürzen – denn sie ziehen für die Kassen die Herstellerabschläge ein. Dass der Streit auf dem Rücken der Apotheker ausgetragen wird sei zwar bedauerlich, ein anderer Weg jedoch nicht gangbar, hieß es (siehe AZ 21/2010, S. 8).

Hersteller signalisieren Einigungsbereitschaft

Einige pharmazeutische Unternehmer haben mittlerweile auf diese Ankündigung reagiert.
Es habe ein "Umdenkungsprozess" eingesetzt, heißt es jetzt beim GKV-Spitzenverband. Am 8. Juni schrieb dieser die Pharmaverbände, den Deutschen Apothekerverband (DAV) und das Bundesministerium für Gesundheit an und berichtete, dass pharmazeutische Unternehmer angekündigt oder bereits erklärt hätten, auch für die Vergangenheit einer Rückabwicklung der Herstellerabschläge nach den Vorgaben des Rahmenvertrages zuzustimmen. Der GKV-Spitzenverband geht davon aus, dass weitere "einigungsbereite" pharmazeutische Unternehmer kurzfristig verbindliche Rückabwicklungserklärungen gegenüber dem GKV-Spitzenverband und dem DAV abgeben. Deshalb habe er nunmehr die einmalige und unwiderrufliche Aussetzung der Retaxationen bis zum 15. Juli 2010 empfohlen.

Weiterhin unterschiedliche Rechtsauffassungen

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) begrüßte die Aussetzung der Retaxationen. Zugleich machte er deutlich, dass dies nicht ausreiche, die zwischen den pharmazeutischen Unternehmern und deren Verbänden einerseits und dem GKV-Spitzenverband andererseits bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen über die Abschlagspflicht bestimmter Arzneimittel zu beseitigen. Aus Sicht des BAH bestehen bei einigen Positionen nach wie vor Wertungsunterschiede zwischen den Herstellerverbänden und dem GKV-Spitzenverband. Das letzte Wort werden im Streit um die Rabatte die Gerichte haben – davon gehen die Kassen jedenfalls schon aus.

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