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Höhere Pauschalabgaben für Minijobs

Durch das neue Haushaltsbegleitgesetz haben sich zum 1. Juli 2006 die Pauschalabgaben für 400-Euro-Jobs im gewerblichen Bereich von 25 auf 30% erhöht. Arbeitgeber müssen jetzt 13% (bisher 11%) Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung bezahlen und 15% (bisher 12%) zur Rentenversicherung. Die pauschale Steuer bleibt gleich (2%). Damit kostet ein 400-Euro-Job den –Arbeitgeber jetzt 520 Euro statt bisher 500 Euro.

Keine Änderung gibt es dagegen für die geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten: Hier bleibt es bei jeweils 5% Pauschalbeitrag zur Kranken- und Rentenversicherung. Die Arbeitnehmer in Minijobs sind also nicht direkt von der Neuregelung betroffen.

Allerdings ist zu befürchten, dass viele Arbeitgeber versuchen werden, die Mehrkosten auf ihre Beschäftigten abzuwälzen. Eine Änderung beim Verdienst – zum Beispiel der Übergang von einem Minijob zu einem Gleitzonenjob (bis 800 Euro) – ist aber nur durch eine einvernehmliche Vertragsänderung möglich. Der Arbeitgeber muss sonst eine Änderungskündigung aussprechen.

Gleitzone bis 800 Euro: Nettoverdienst sinkt Anders bei geringfügig Beschäftigten in der so genannten Gleitzone von 400,01 bis 800,00 Euro brutto: Für sie ergibt sich durch das Haushaltsbegleitgesetz direkt eine höhere Belastung und damit ein niedrigeres Nettoeinkommen. Die Mehrbelastung ist umso höher, je näher der Verdienst der unteren Verdienstgrenze ist. So zahlt ein Arbeitnehmer, der 500 Euro brutto verdient, künftig rund 15 Euro mehr an Sozialversicherungsbeiträgen als bisher. Bei einem Bruttoverdienst von 700 Euro sind es rund 5 Euro mehr als bisher.

Dr. Sigrid Joachimsthaler

Minijobs verdrängen Arbeitsplätze

Im Juni 2005 gab es bundesweit rund 6,7 Millionen Minijobs. Damit hat sich die Zahl der geringfügig Beschäftigten seit 2003 um 2,6 Millionen erhöht. Doch die Hoffnung, damit Langzeitarbeitslosen den Weg zurück in den ersten Arbeitsmarkt zu ebnen, hat sich nicht erfüllt. Hier einige Ergebnisse einer Analyse des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung):

  • Über ein Viertel der Minijobber haben eine andere Hauptbeschäftigung – der Minijob ist also nur ein Zuverdienst.
  • Unter den ausschließlich geringfügig Beschäftigten sind viele Rentner, Schüler, Studierende und Ehefrauen.

Sie gehören aber nicht zu denen, die vordringlich von den subventionierten Minijobs profitieren sollen.

  • Fast zwei Drittel der Haupterwerbs-Minijobber sind Frauen, die in der Mehrzahl über den Partner versichert sind. Sie erwerben kaum eigene Versorgungsansprüche.
  • Während die Minijobs boomen, gehen die regulären sozialversicherungs–pflichtigen Stellen zurück. Dies betrifft besonders den Dienstleistungsbereich.

Quelle: Böckler Impuls 05/2006

Minijobber arbeiten für Niedriglöhne

86 Prozent aller Minijobs liegen im Niedriglohnbereich. Geringfügig Beschäftigte sind mehr als viermal häufiger von Niedriglöhnen betroffen, als es ihrem Anteil an den Beschäftigten entspricht. Dabei spielt die Qualifikation der Arbeitnehmer keine Rolle – auch Akademiker in Minijobs verdienen pro Stunde weniger als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Damit verstoßen die Arbeitgeber gegen das im Teilzeit- und Befristungsgesetz festgelegte Diskriminierungsverbot (§ 4 TzBfG).

Begründet werden die niedrigeren Löhne oft damit, dass Minijobber keine Abgaben zahlen. Das sei ungerecht gegenüber den regulär Sozialabgabepflichtigen. Allerdings ist die soziale Absicherung der Minijobber auch deutlich geringer: Sie haben keinen Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit, ihre späteren Rentensprüche sind gering.

Quelle: taz NRW; Claudia Weinkopf, Institut für Arbeit und Technik, Gelsenkirchen

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