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Zuzahlungen bei Festbetragsarzneimitteln: BKK-Bundesverband will Zuzahlungen erl

BERLIN (ks). Der BKK-Bundesverband hat vorgeschlagen, GKV-Versicherten die Zuzahlung zu Arzneimitteln zu erlassen, wenn sie sich Festbetragsarzneimittel verordnen lassen, die deutlich unter dem Festbetrag liegen. BKK-Chef Wolfgang Schmeinck erklärte am 9. Januar, dass Krankenkassen und Patienten auf diese Weise bei gleich bleibender Versorgungsqualität rund 1,4 Mrd. Euro im Arzneimittelbereich sparen könnten.

Laut BKK-Bundesverband werden jährlich rund 600 Millionen Arzneimittel verordnet. 390 Millionen dieser Verordnungen betreffen Festbetragsarzneimittel. Von diesen wiederum liegen derzeit etwa zehn Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag. Ziel des BKK-Vorschlages ist, den Anteil dieses preisgünstigen Verordnungssegments auszuweiten. Bei einer Erhöhung auf 30 Prozent könnten dem BKK-Bundesverband zufolge 1,4 Mrd. Euro eingespart werden: 600 Mio. kämen direkt den Versicherten zugute, die keine Zuzahlungen mehr leisten müssten, 800 Mio. Euro erhielten die Krankenkassen.

Vorteile für fast alle Akteure

Der BKK-Bundesverband betont, dass eine solche Regelung nicht nur den Kassen, sondern fast allen Akteuren Vorteile bietet: Millionen Patienten würden bei den Zuzahlungen entlastet – insbesondere chronisch Kranke, die auf eine regelmäßige Arzneimittelversorgung angewiesen sind. Auch Ärzte würden profitieren: Sie können ihre Beziehung zum Patienten stärken und müssten sich zudem nicht um einen etwaigen Malus sorgen. Darüber hinaus sei eine solche Regelung für den pharmazeutischen Mittelstand gut. Denn dieser biete im besonderen Maße Arzneimittel an, deren Preise unter dem Festbetrag liegen. Große Pharmaunternehmen hätten hingegen das Nachsehen. Die Preise für ihre Arzneimittel liegen häufig genau auf oder nur knapp unter dem jeweiligen Festbetrag. Für Apotheken bliebe die Änderung aufkommensneutral, da sie ohnehin im Wesentlichen nach Packung bezahlt werden.

Ausgabenanstieg im "Dreiklang" bremsen

Schmeinck räumte ein, dass der Vorschlag nicht die Lösung aller Probleme, sondern nur Teil eines Maßnahmenpakets sein könne. Der Trend steigender Arzneimittelausgaben müsse dauerhaft gebrochen werden. Dafür müssten Krankenkasse, Politik und Ärzteschaft an einem Strang ziehen. Neben den Zuzahlungsbefreiungen für Patienten müsse eine Kosten-Nutzen-Bewertung für Arzneimittel eingeführt und die Festbetragsregelung konsequent umgesetzt werden, betonte Schmeinck. Mit diesem Dreiklang sei es möglich, den Ausgabenanstieg zu bremsen. Ohne Entlastungen im Arzneimittelbereich sei die Beitragssatzstabilität der Kassen "ernsthaft in Gefahr", warnte der BKK-Chef.

Auch in der Union wird über Änderungen nachgedacht

Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Annette Widmann-Mauz, hat sich für Änderungen bei den Arzneimittelzuzahlungen ausgesprochen. "Ich kann mir vorstellen, dass wir uns die Zuzahlungsregelungen noch einmal genau anschauen", sagte sie gegenüber der "Berliner Zeitung" (Ausgabe vom 6. Januar). Wichtig wäre ihr vor allem, im unteren Preisbereich höhere Anreize zu setzen, damit mehr preisgünstige Medikamente zum Einsatz kommen. "Es geht also beispielsweise um die Frage, ob die Mindestzuzahlung von fünf Euro sinnvoll ist", so die CDU-Politikerin. Details nannte sie allerdings nicht.

Der BKK-Bundesverband hat vorgeschlagen, GKV-Versicherten die Zuzahlung zu Arzneimitteln zu erlassen, wenn sie sich Festbetragsarzneimittel verordnen lassen, die deutlich unter dem Festbetrag liegen. Laut BKK-Chef Schmeinck lassen sich damit rund 1,4 Mrd. Euro sparen.

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