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Arzneimittelausgaben: Anstieg geringer als erwartet

(bkk/daz). Nachdem im Jahr 2004 die Arzneimittelausgaben um zehn Prozent zurückgegangen waren, kam es in 2005 zu einem Ausgabenanstieg, meldet der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK).

Gaben die gesetzlichen Krankenkassen in 2004 rund 21,0 Mrd. Euro für Arzneimittel aus, werden es aktuellen BKK-Schätzungen nach in 2005 insgesamt für alle gesetzlichen Krankenkassen rund 24,6 Mrd. Euro sein. Dies entspricht einem Ausgabenanstieg von 17,2 Prozent bzw. 3,6 Mrd. Euro. Damit wird der tatsächliche Ausgabenanstieg 400 Millionen unter dem bisher erwarteten Wert liegen.

Der Grund dafür ist, dass die Arzneimittelausgaben im Herbst 2005 weniger stark angestiegen sind als von vielen Fachleuten im Jahresverlauf prognostiziert wurde, so die BKK-Mitteilung.

Das Zuzahlungsvolumen der Versicherten blieb mit rund 2,4 Mrd. Euro konstant. Die Abschläge für die Gesetzliche Krankenversicherung verringerten sich, so die BKK-Schätzung, von 2,7 Mrd. Euro in 2004 auf 1,8 Mrd. Euro im vergangenen Jahr. Entscheidende Gründe für den Anstieg der Arzneimittelausgaben sind nach Einschätzung des BKK-Bundesverbands nicht nachvollziehbare Mengenausweitungen, die Verschreibung von patentgeschützten Analogpräparaten, also neuen und teuren Arzneimitteln ohne therapeutischen Fortschritt und die Verringerung des Herstellerabschlags von 16 auf sechs Prozent.

Einsparungen durch Festbeträge auf Rekordhöhe

Die 1989 von dem damaligen Gesundheitsminister Norbert Blüm (CDU) eingeführte Festbetragsregelung zur Dämpfung der Arzneimittelausgaben wurde im Laufe der Jahre weiter verbessert, zuletzt durch das Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz (GMG) im Jahr 2004. Seither können wieder Festbeträge auch für patentgeschützte Analogpräparate festgesetzt werden. Damit gibt es Höchstzahlungen nur noch für Höchstleistungen. Auch wenn die Pharmaindustrie seit über 15 Jahren versucht, die Festbetragsregelung juristisch zu Fall zu bringen, hat diese sich jedoch bei diversen Prozessen vor dem Bundesverfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof, dem Bundessozialgericht und zuletzt im November vor dem Sozialgericht Berlin behauptet. Festbeträge haben sich nach Auffassung des BKK-Bundesverbands als das einzige Steuerungsinstrument erwiesen, das nachweislich anhaltend kostendämpfend wirkt.

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