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AVWG-Umsetzung: Spitzenverbände setzen neue Festbeträge fest

BERLIN (ks). Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben die Festbeträge für Arzneimittel nach den Vorgaben des AVWG neu festgesetzt. Damit sinken die Erstattungsobergrenzen für die meisten Festbetragsarzneimittel ab dem 1. Juli deutlich. Nun sind die Hersteller am Zug: Sie müssen entscheiden, ob sie ihre Preise entsprechend absenken oder den Patienten Aufzahlungen zumuten wollen. Senken sie ihre Preise 30 Prozent unter Festbetrag, können sie den Versicherten zudem die Zuzahlung ersparen. Wo die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen liegen, haben die Spitzenverbände ebenfalls schon teilweise beschlossen.

"Wir haben das AVWG schnell und mit Augenmaß umgesetzt", erklärte der Vorstandsvorsitzende des BKK-Bundesverbandes, Wolfgang Schmeinck, am 19. Mai in Berlin. Im laufenden Jahr werden die neuen Festbeträge die gesetzlichen Kassen um 355 Mio. Euro entlasten – im kommenden Jahr sollen es 620 Mio. Euro sein. Insgesamt erhöht sich damit das jährliche Einsparvolumen der Arzneimittel-Festbeträge auf 3,6 Mrd. Euro.

Schmeinck betonte, dass die Beschlüsse der Spitzenverbände trotz dieser Einsparungen auch künftig eine gesicherte und aufzahlungsfreie Arzneimittelversorgung gewährleisten: "Einsparungen sind wichtig, aber noch wichtiger ist die Versorgungsqualität." Daher habe man nicht rigoros alle Festbeträge ins untere Preisdrittel abgesenkt, sondern die Spielräume des AVWG genutzt – dieses sieht die Absenkung nämlich als Soll-Vorschrift vor. So kommt es, dass die Erstattungsobergrenzen in sechs Gruppen sogar erhöht wurden, so etwa bei einigen Beta-Rezeptorenblockern und Parkinsontherapeutika. In 29 Gruppen blieben die Festbeträge unverändert. In den meisten Fällen (295 Gruppen) wurden die Festbeträge jedoch abgesenkt. Die ab dem 1. Juli geltenden Festbeträge sind ab sofort im Internet unter www.bkk.de/arzneimittelfestbetraege abrufbar.

Erste Befreiungsgrenzen beschlossen

Zugleich haben die Spitzenverbände die ersten Befreiungsobergrenzen beschlossen. Mit Inkrafttreten der neuen Festbeträge sollen Patienten die Möglichkeit erhalten, gänzlich von der Zuzahlung für Festbetragsarzneimittel befreit zu werden. Voraussetzung ist, dass der Apothekenabgabepreis 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, die Krankenkassen mithin auch ohne einen Eigenbeitrag der Patienten eine Einsparung erzielen können. Angefangen hat man mit 79 Arzneimitteln der Festbetragsstufe 1 – das sind rund ein Zehntel der GKV-Verordnungen im Festbetragsbereich. Welches Medikament ab welchem Preis von der Zuzahlung befreit ist, ist ab sofort im Internet unter www.bkk.de/arzneimittelzuzahlungsbefreiung einsehbar. Nun bleibt abzuwarten, ob die Hersteller die Möglichkeit wahrnehmen, die Zuzahlung für die Versicherten ganz entfallen zu lassen. Erst wenn sie ihre neuen Preise bekannt geben, lässt sich sagen, welche Präparate konkret befreit sind. Ab Juli können Ärzte, Apotheker und Versi–cherte diese Information unter www.gkv.info abrufen. Alle 14 Tage wird hier eine Liste der zuzahlungsbefreiten Fertig–arzneien veröffentlicht. Wenn die Befreiung bei den ersten 79 Arzneimittel gut angelaufen ist, wollen sich die Spitzenverbände den Befreiungsgrenzen weiterer Präparate zuwenden.

Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung soll Patienten den Anreiz geben, beim Arzt und beim Apotheker darauf zu drängen, ein besonders günstiges Präparat zu erhalten. "Der Satz "Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" wird künftig eine ganz neue Bedeutung erhalten", prophezeit Schmeinck. Er versichert: Auch wenn künftig manche Arzneimittel nicht mehr ohne Aufzahlung erhältlich sein werden – eine aufzahlungsfreie Alternative wird es immer geben. Die Reaktionen der Hersteller auf die letzte Festbetragsanpassung zum 1. April 2006 gibt den Kassen eine gewisse Hoffnung. Danach wären zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar rund 500 Packungen aufzahlungspflichtig. Doch die Differenz zum Festbetrag sei in der Regel gering. Lediglich bei 50 Packungen überschritten Aufzahlung und Zuzahlung zusammen die Zehn-Euro-Grenze. Lasse man zudem solche Präparate unberücksichtigt, die aus dem generischen und Import-Bereich kommen, blieben nur noch 14 Marken mit einer spürbaren Auf–zahlung übrig, betone der BKK-Abteilungsleiter für Arzneimittel, Wolfgang Kaesbach.

Schmidt zufrieden

Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ist mit der Beschlussfassung der Spitzenverbände zufrieden: "Für alle Patientinnen und Patienten steht eine ausreichende Zahl mehrkostenfreier Arzneimittel zur Verfügung. Die verschiedentlich geäußerten Befürchtungen, dass für bestimmte Arzneimittel, insbesondere bei neurologischen Erkrankungen, hohe Mehrkosten entstehen könnten, sind damit ausgeräumt." Die zum ersten Mal seit über zehn Jahren wieder eingeräumte Möglichkeit, bestimmte Festbetragsarzneimittel zuzahlungsfrei zu erhalten, wertet Schmidt als "ein wichtiges Signal an die Patienten, dass sich Preisbewusstsein lohnt". In einer Presseerklärung macht die Ministerin unmissverständlich klar, wer die nötige Aufklärungsarbeit bei den Versicherten zu leisten hat: "Die Patientinnen und Pa–tienten können sich ab dem 1. Juli 2006 in ihrer Apotheke informieren, welche Arznei–mittel zuzahlungsfrei erhältlich sind".

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben die Festbeträge für Arzneimittel nach den Vorgaben des AVWG neu festgesetzt. Damit sinken die Erstattungsobergrenzen für die meisten Festbetragsarzneimittel ab dem 1. Juli deutlich. Nun sind die Hersteller am Zug: Sie müssen entscheiden, ob sie ihre Preise entsprechend absenken oder den Patienten Aufzahlungen zumuten wollen.

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