Gesetzliche Krankenversicherung: Arzneimittelausgaben sinken 2004 um 10,5 Prozen

BERLIN (ks). Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) hat dieses Jahr bei den gesetzlichen Krankenkassen zu einem Rückgang der Arzneimittelausgaben um 10,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr geführt. Gaben die Kassen im vergangenen Jahr noch 22,8 Mrd. Euro für Medikamente aus, werden es nach aktuellen Schätzungen des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen (BKK) in diesem Jahr 20,4 Mrd. Euro sein. Dies entspricht einer Netto-Einsparung von 2,4 Mrd. Euro. Für das kommende Jahr rechnen Politik und Kostenträger jedoch wieder mit Ausgabensteigerungen.

Entscheidende Gründe für den Rückgang waren die Ausgliederung der nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der von sechs auf 16 Prozent erhöhte Herstellerrabatt sowie die höheren Zuzahlungen. Dem BKK-Bundesverband zufolge wird sich das Zuzahlungsvolumen insgesamt um rund 400 Mio. Euro erhöhen.

Erhoffte Einsparungen durch neue Festbeträge erst 2007

Als Kostentreiber Nr. 1 bezeichnete der BKK-Bundesverband erneut die so genannten Scheininnovationen, die rund 20 Prozent aller verordneten Arzneimittel ausmachen. Ohne dass sie einen therapeutischen Zusatznutzen aufwiesen, seien sie mit durchschnittlich 79,73 Euro mehr als doppelt so teuer wie eine durchschnittliche Verordnung, die auf 32,21 Euro kommt. Diesem Trend sollen neue Festbeträge entgegenwirken, die auch patentgeschützte Arzneimittel umfassen. Das mit dem GMG anvisierte Einsparziel durch diese Festbeträge kann dem BKK-Bundesverband zufolge allerdings nicht schon im kommenden Jahr sondern erst 2007 erreicht werden.

Der für die Gruppenbildung zuständige Gemeinsame Bundesausschuss hat 2004 erst vier neue Festbetragsgruppen gebildet. Die Krankenkassen haben für diese Verzögerung durchaus Verständnis. Sie versprechen sich durch den Grundsatz "Gründlichkeit vor Schnelligkeit" größtmögliche Rechtssicherheit für die neuen Festbeträge. Nach Einschätzung des BKK-Bundesverbandes sind 2005 durch die Erweiterung der Festbetragsregelung zusätzliche Einsparungen von 390 Mio. Euro zu erwarten. 2006 sollen es 740 Mio. Euro sein. Im Jahr 2007 schließlich werde die geplante eine Mrd. Euro erreicht werden.

Der BKK-Bundesverband warnte zugleich vor einem neuen Kostendruck, der sich für 2005 anbahne. Da das Preismoratorium des Beitragssatzsicherungsgesetzes Ende 2004 ausläuft, spekulieren die Kassen mit Preiserhöhungen der Hersteller in Höhe von 5 Prozent - insbesondere im nicht-festbetragsgeregelten Markt. Dies würde Mehrausgaben in Höhe von 300 bis 500 Mio. Euro verursachen. Zudem wird nächstes Jahr der Herstellerabschlag wieder auf 6 Prozent zurückgeführt. Die daraus resultierende Mehrbelastung von 880 Mio. Euro sollte durch die erweiterte Festbetragsregelung aufgefangen werden. Doch nun ist ein voller Ausgleich erst ab dem Jahre 2007 zu erreichen. Daher verbleibe für 2005 eine Deckungslücke von rund 500 Mio. Euro. Hinzu trete die Erwartung der Apotheken, den GKV-Abschlag von zwei Euro pro Packung anzupassen, wenn die Verordnungsmengen des Jahres 2004 gegenüber dem Jahr 2002 abweichen.

Wird der für 2004 prognostizierte Rückgang der Verordnungen realisiert, ergebe sich aus dem geringeren Apothekenabschlag eine weitere Belastung von bis zu 100 Mio. Euro, so der BKK-Bundesverband. In Verbindung mit der nach wie vor anhaltend hohen Strukturkomponente könne sich rasch ein Ausgabenanstieg von über einer Mrd. Euro aufbauen, fürchten die Kassen.

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