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Krankenkassen: Strengere Regeln für Vorstandsgehälter

(ghb). Mit schärferen Regeln will das Bundesversicherungsamt gegen überhöhte Gehälter von Kassenvorständen vorgehen. So sollen die Kassenchefs zwischen 120.000 und 200.000 Euro verdienen dürfen, Nebentätigkeiten sollen eingeschränkt werden.

Nach Angaben der "Bild"-Zeitung vom 2. Januar hat das Bundesversicherungsamt den gesetzlichen Krankenkassen zum Jahresbeginn neue Richtlinien für die Bemessung der Gehälter übermittelt. Die Regelungen sehen Folgendes vor:

  • Kassenchefs sollen zwischen 120.000 (kleine Kassen) und 200.000 Euro (große Kassen) verdienen dürfen.
  • Nebentätigkeiten in den Vorständen anderer Kassen sollen nicht mehr erlaubt sein.
  • Prämien sollen nur noch zu besonderen Anlässen ausgeschüttet werden dürfen.
  • Pensionen sollen auf 7000 Euro pro Monat beschränkt werden.
  • Übergangsgelder soll es nur noch für ein halbes Jahr geben.

Was die Gehälter angeht, dürfte die Regelung viele Kassenchefs allerdings nicht wirklich hart treffen: Barmer-Chef Fiedler (Foto) etwa verdient laut den erst kürzlich veröffentlichten Einkommenslisten "nur" rund 185.000 Euro, ebenso wie seine Kollegen von der KKH und der GEK. Da wäre also noch Luft nach oben.

Einschränken müssten sich dagegen DAK-Vorstand Fruschki (221.000 Euro) und Techniker-Chef Klusen (217.000 Euro).

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