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Bundesversicherungsamt überprüft Vorstandsbezüge

BERLIN (ks). Das Bundesversicherungsamt (BVA) will gegen gesetzliche Krankenkassen vorgehen, deren Vorstände besonders üppige Gehälter erhalten oder die der Pflicht zur Offenlegung der Vorstandsbezüge nicht nachkommen. Der Chef der Techniker Krankenkasse, Klusen, kündigte an, gegen die Offenlegungspflicht zu klagen.

Die Aufsichtsbehörde schätzt die Gehälter bei mindestens drei Kassen als "deutlich überhöht" ein. Laut BVA-Chef Rainer Daubenbüchel hat die Aufsichtsbehörde bereits gegen zwei Kassen wegen überhöhter Vorstandsgehälter Klage eingereicht. Zudem führe das BVA 23 Klagen gegen Kassen, die ihrer Pflicht zur Veröffentlichung der Vorstandsbezüge nicht nachgekommen sind. Betroffen ist unter anderem die bundesweit größte Betriebskrankenkasse, die Deutsche BKK. Ihr Vorstandschef Ralf Sjuts soll nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" inklusive Boni bis zu 324.000 Euro im Jahr erhalten.

Das durchschnittliche Gehalt der Kassenchefs liegt zwischen 160.000 und 220.000 Euro. Die Deutsche BKK wies den Vorwurf zurück. Sjuts habe 2004 ein festes Entgelt in Höhe von 180.000 Euro bezogen – daran gebe es "keinen Ansatz zu Beanstandungen", so ein Sprecher. Er räumte allerdings ein, dass es zusätzliche "Bonus"-Vergütungen gebe, die sich zwischen 20 und 80 Prozent eines Jahresgehalts bewegen können. Wie diese Boni für das vergangene Jahr ausfallen, werde jedoch erst im Mai festgelegt, so der Sprecher

Keine Erhöhungen bei den meisten Kassen-Chefs

In einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums an den Gesundheitsausschuss des Bundestags mahnt das Ministerium auch bei weiteren Kassen Prüfungen an. Dabei geht es auch um den Vorstandschef der IKK Direkt, Ralf Hermes, der gleichzeitig den Innungskassen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern vorsteht. Angesichts der "geringen Zahl von Versicherten" ergebe sich "bei einer Gesamtvergütung von über 270.000 Euro für mehrere Vorstandsposten aufsichtsrechtlicher Handlungsbedarf", heißt es in dem Schreiben. Deutlich gemacht wird aber auch, dass es sich bei den Gehaltserhöhungen um Ausnahmen handelt: In der überwiegenden Zahl der Fälle sei es zu keinen oder nur zu geringfügigen Änderungen gekommen.

Deckelung der Gehälter nicht geplant

Eine Ministeriumssprecherin bezeichnete es am 14. März als "völlig richtig", dass bei den Vorstandsbezügen "jetzt genau hingeguckt wird". Eine Deckelung der Vorstandsgehälter sei allerdings nicht geplant. Dies sei angesichts der Vielfältigkeit der Kassenlandschaft "ziemlich schwachsinnig", so die Sprecherin. Jeder Einzelfall müsse geprüft werden. Hohe leistungsbezogene Bonuszahlungen hält man im Ministerium dann für gerechtfertigt, wenn eine entsprechende Managementleistung erbracht wird. Weder eine hohe Mitgliederzahl noch ein niedriger Beitragssatz seien allein ausreichend. "Die Frage ist, ob es gelingt, die Kassenleistung wirtschaftlicher und in besserer Qualität zu erbringen", sagte die Ministeriumssprecherin.

TK-Chef will gegen

Offenlegungspflicht klagen TK-Chef Klusen erklärte unterdessen, er halte die Pflicht zur Offenlegung der Gehälter für verfassungswidrig und wolle klagen. "Es ist nicht einzusehen, warum Sparkassenvorstände oder die Intendanten öffentlich-rechtlicher Sender ihre Gehälter nicht publizieren müssen", sagte Klusen dem "Focus". Auch die Nebeneinkünfte von Politikern seien für "den Bürger tabu". Zugleich kritisierte er die Gehaltssprünge bei einigen seiner Kollegen: "Da fehlen Augenmaß und Sensibilität, besonders wenn es um sehr kleine oder verschuldete Kassen geht. So etwas halte ich für obszön." Klusens Jahressalär liegt bei 216.730 Euro. Auch Barmer-Chef Eckart Fiedler bezeichnete die jüngsten Steigerungen als ärgerlich. Bei den Versicherten entstehe so der Eindruck, "bei ihnen werde gespart, während sich einige Vorstände bedienen".

Pensionsansprüche ebenfalls in der Kritik

Auch wegen ihrer Pensionsansprüche sind die Kassenchefs nun in die Kritik geraten. Wie die "Bild"-Zeitung (Ausgabe vom 14. März) berichtete, haben viele von ihnen Pensionsansprüche von bis zu 7000 Euro. Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel sprach von einer "Provokation" für die Versicherten.

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