Weiterer Rückschlag für DocMorris: OVG weist Ministeriumsanträge ab

BERLIN (ks). Die DocMorris-Apotheke in Saarbrücken bleibt nach zwei aktuellen Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Saarlandes bis auf weiteres geschlossen. Das OVG hat am 26. September die Anträge des saarländischen Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales und der niederländischen DocMorris N.V. auf Aussetzung der Vollziehung der am 12. und 18. September getroffenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Saarlouis zurückgewiesen (Az. 3 W 14/06 und W 15/06).

Die Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts, nach denen die Saarbrücker DocMorris-Filiale bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren geschlossen bleiben muss, haben damit weiter Bestand. Über die Beschwerden des saarländischen Ministeriums und von DocMorris wurde allerdings noch nicht entschieden. Das OVG hat seine Entscheidung damit begründet, dass die Sache komplexe Fragen aufwerfe, was das Verhältnis von Europarecht zu nationalem Recht betrifft. Diese bedürften einer näheren Prüfung in den Beschwerdeverfahren. Der Ausgang dieser Verfahren könne daher derzeit nicht verlässlich prognostiziert werden. Da zudem nicht glaubhaft gemacht worden sei, dass die DocMorris N.V. durch die vorläufige Fortdauer der Vollziehbarkeit der erstinstanzlichen Entscheidung deutlich stärker betroffen sei als die antragstellenden Saarbrücker Apotheker durch deren Aussetzung, sei der Erlass der begehrten Zwischenentscheidung nicht gerechtfertigt.

ABDA ist optimistisch

ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf begrüßte die Entscheidung: "Das Gericht hat sachorientiert auf der Grundlage geltenden Rechts entschieden". Mit einer Entscheidung über die Beschwerde ist in einigen Wochen zu rechnen. Wolf gab sich zuversichtlich, dass die Auffassung des Verwaltungsgerichts dann vom Oberverwaltungsgericht erneut bestätigt wird.

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