DocMorris-Filiale muss geschlossen bleiben

SAARLOUIS (ks). Im Streit um die Betriebserlaubnis für die Saarbrücker DocMorris-Filiale hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes am 18. September erneut einer Apothekerin vorläufigen Rechtsschutz gewährt. In seinem Beschluss bestätigt das Gericht seine Rechtsauffassung aus einer wenige Tage zuvor ergangenen Entscheidung. (Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 18. September 2006, Az.: 3 F 39/06)

Bereits am 12. September hatten die Verwaltungsrichter im Eilverfahren zugunsten von drei Saarbrücker Apothekern entschieden, dass die deutsche Filiale der holländischen Versandapotheke zu schließen ist, bis das Hauptsacheverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Zur Begründung stellte das Gericht in beiden Fällen darauf ab, dass die Apothekerin ihre berufliche Tätigkeit im selben Einzugsbereich wie die Doc- Morris-Apotheke ausübt. Daher könne sie grundsätzlich geltend machen, durch die Betriebserlaubnis für DocMorris wegen der darin liegenden Veränderung der Wettbewerbsbedingungen zu ihrem Nachteil in ihrem Recht auf Chancengleichheit im beruflichen Wettbewerb verletzt zu sein. Zugleich betonten die Richter, dass noch nicht beurteilt werden könne, wie das Verfahren in der Hauptsache entschieden wird. Offen sei insbesondere, ob das deutsche Fremdbesitzverbot durch den Europäischen Gerichtshof als eine aus Gründen des Gesundheitsschutzes zulässige Beschränkung der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit angesehen würde. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Den Beteiligten steht die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zu.

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