Hospiz Stiftung legt Gesetzentwurf vor

BERLIN (ks). Die meisten Deutschen wünschen sich, ihr Lebensende in ihrer gewohnten Umgebung zu verbringen und zuhause zu sterben. Tatsächlich aber beschließen 80 Prozent ihr Leben in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Dies liegt insbesondere an den unzureichenden Strukturen für eine professionelle Sterbebegleitung.

Auch die Bundesregierung hat das erkannt: Laut Koalitionsvertrag von SPD und Union will man Hospizarbeit und Palliativmedizin stärken, um ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Die Deutsche Hospiz Stiftung hört dies gerne. Damit den Worten der Politiker auch Taten folgen, hat sie nun einen eigenen Gesetzentwurf für ein Palliativleistungsgesetz vorgelegt.

In diesem Mai kann die Stiftung auf zehn Jahre Arbeit als Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende zurückblicken. Für Vorstand Eugen Brysch Anlass, die Politik an ihre Versprechen zu erinnern. Mit dem am 23. Mai in Berlin vorgestellten Gesetzentwurf fordert die Stiftung einen individuellen Rechtsanspruch auf professionelle Sterbebegleitung. Bis zum Sommer soll er in die Gesundheitsreform eingebunden werden.

Palliative-Care gefordert

Bislang erhalten in Deutschland nur 2,3 Prozent der Schwerstkranken und Sterbenden eine professionelle palliative Begleitung. "Es fehlt an entsprechenden Strukturen, um im Interesse der betroffenen Menschen einen höheren Versorgungsgrad zu erreichen", kritisierte Brysch. Um dies flächendeckend zu ändern, sind nach Auffassung der Hospiz Stiftung rund 660 so genannte ambulante Palliativdienste nötig. Diese sollten aus jeweils zwei Ärzten, acht Pflegekräften und einem Koordinator bestehen. Die ambulanten Palliativdienste sollen sowohl bei den Sterbenden zuhause als auch in Krankenhäusern und Pflegeheimen, in denen keine umfassende Palliativversorgung möglich ist, flexibel eingesetzt werden.

25 Prozent der Sterbenden, so Brysch, könnten durch eine solche Palliative-Care-Versorgung in ihren letzten Lebenstagen professionell begleitet werden. Nach Berechnungen der Stiftung wären hierfür etwa 670 Millionen Euro nötig. Diese Kosten könnten Brysch zufolge kostenneutral durch Umschichtungen aus der stationären in die ambulante Versorgung aufgebracht werden. Auch die Medikamentenversorgung soll, so der Vorschlag der Hospiz Stiftung, neu geregelt werden. Niedergelassene Ärzte könnten ihre Arzneimittel-Budgets entlasten, wenn die Ärzte der Palliativdienste die Verordnungen vornehmen würden, erläuterte Brysch.

Lob aus dem Ministerium

Das Bundesgesundheitsministerium begrüßte den Vorstoß. Ein Sprecher sagte: "Wir sind da völlig auf einer Linie mit der Hospiz Stiftung". Einige Eckpunkte für eine Regelung würden derzeit erarbeitet und seien "in wesentlichen Punkten völlig identisch".

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