DAZ aktuell

Hospizstiftung fordert Änderung der BtMVV

BERLIN (ks). Die Deutsche Hospizstiftung macht sich dafür stark, dass Palliativmediziner und Fachkräfte in Pflegeheimen Schmerzpatienten leichter mit hochwirksamen Schmerzmitteln versorgen können. So sollen sie Patienten auch einen Vorrat für 24 Stunden aushändigen dürfen. Dazu fordert die Patientenorganisation eine entsprechende Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV).
Versorgungslücke Die Deutsche Hospizstiftung setzt sich dafür ein, dass Schmerzpatienten leichter mit hochwirksamen Schmerzmitteln versorgt werdenkönnen.  Foto: Gina Sanders –Fotolia.com

Nach den derzeitigen Plänen der Regierungskoalition soll die BtMVV dahingehend geändert werden, dass Hospize künftig Notfallvorräte an starken Schmerzmitteln wie Morphium in der eigenen Einrichtung anlegen dürfen. Für die Schwerstkranken sollen damit zu jeder Tages- und Nachtzeit schmerzlindernde Mittel zur Verfügung stehen. Es soll aber dabei bleiben, dass der Arzt dem Patienten nur die akut nötigen Medikamente verabreichen darf – darüber hinaus dürfen nur Apotheker die Schmerzmittel aushändigen.

Regelung gilt nicht für Alten- und Pflegeheime

Aus Sicht der Deutschen Hospizstiftung ist ein Problem, dass eine solche Regelung nicht für die 300.000 Schmerzpatienten in Alten- und Pflegeheimen gelten soll. "Wenn ein Pflegeheim-Bewohner ein hochwirksames Schmerzmittel braucht, dann muss dieses in einer Apotheke besorgt werden. Das kann mehrere Stunden dauern. Eine unerträgliche Situation", sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Patientenschutzorganisation. Auch in Pflegeheimen gebe es hochqualifizierte Pflegekräfte, die die Schmerzmittel verabreichen und eine palliative Therapie begleiten könnten.

Brysch kritisiert weiter, dass die beabsichtigte Änderung der BtMVV auch für die 12.000 Schwerstkranken, die von spezialisierten Palliativteams zu Hause versorgt werden, wenig verbessern wird. Auch wenn die Teams Notvorräte an hochwirksamen Schmerzmitteln in ihren eigenen Einrichtungen anlegen können: Sie dürfen dem Patienten pro Besuch nur so viel aushändigen, wie er für den sofortigen Verbrauch benötigt. Bekomme ein Patient jedoch plötzlich starke Schmerzen, müsste er auf das Eintreffen des Palliativ-Teams zu Hause warten – schließlich sei das Einlösen eines Rezeptes in einer Apotheke in einer solchen Situation auch keine Lösung. Brysch: "Viele Schwerstkranke müssen deshalb stundenlange Schmerzen erdulden, bevor sie ihre Medizin erhalten." Hier wäre es sinnvoll, wenn das Palliativ-Team dem Patienten einen Vorrat für die kommenden 24 Stunden aushändigen dürfte.

Staat vertraut zu Recht auf Apotheker

Die Apothekerkammer Nordrhein machte indessen deutlich, dass sich der Gesetzgeber etwas dabei gedacht habe, als er den Apothekern die Versorgung mit Betäubungsmitteln übertragen hat. Die Versorgung der Patienten mit starken Schmerzmitteln sei gesetzlich genau geregelt und müsse von den Apotheken penibel dokumentiert werden. "Bei Betäubungsmitteln vertraut der Staat auf das besondere Verantwortungsbewusstsein des Apothekers. Auch bei geringsten Mengen eines Betäubungsmittels muss dessen Abgabe und Verbleib jederzeit überprüfbar sein", sagt Martin Katzenbach, Pressesprecher der Apotheker in Nordrhein.

Thema bei Monitor

Vergangene Woche nahm sich das ARD-Magazin Monitor in einem Beitrag dem Thema an. Es berichtete von Palliativmedizinern, die die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung eingingen, weil sie ihren schwerkranken Patienten für den Eigenbedarf Arzneimittel überließen. Das Bundesgesundheitsministerium bekräftigte gegenüber Monitor, dass das Abgaberecht den Apothekern vorbehalten bleiben soll. Schriftlich teilte es mit, es sei "…besonders wichtig, den pharmazeutischen Sachverstand bei der Abgabe dieser Arzneimittel einzubinden." Brysch hat dafür kein Verständnis: "Es ist absurd, dass man ein Recht für Apotheker schützt, damit Schwerstkranken und Sterbenden nicht adäquat geholfen wird."



DAZ 2011, Nr. 5, S. 28

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.