Das Salz in der Suppe

"Das Salz in der Suppe" – diese kleine Phrase ist für die heutige Ausgabe der DAZ gleich doppelt von Bedeutung. Wörtlich genommen geht es darin um einen Mineralstoff – und führt somit zu unserem Titelbeitrag: "Mineralstoffe – ist eine Supplementierung immer sinnvoll?" Würde man die Frage direkt auf die kleine Phrase beziehen, müsste die Antwort selbstverständlich "Nein" lauten. Die ausreichende Versorgung der Deutschen mit Salz, sprich Natriumchlorid, stellt ganz sicher kein Problem dar. Sie ist vielmehr im Sinn einer Überversorgung problematisch.

Aber wie sieht es mit anderen Mineralstoffen aus? Z. B. mit Eisen, Jod, Kalium oder Calcium? Hier reichen die Mengen, die über die tägliche Nahrung aufgenommen werden, nicht in jedem Fall. Zwar gibt es abgesehen von Jod auch bei ihnen keinen echten Mangel, jedoch weisen breite Teile der Bevölkerung eine latente Unterversorgung auf – ein Aspekt, der im Zusammenhang mit neuen Erkenntnissen über krankheitspräventive Eigenschaften von Mineralstoffen zunehmend an Bedeutung gewinnt. So weiß man inzwischen, dass Calcium nicht nur zur Osteoporoseprophylaxe, sondern auch bei der Prävention von kolorektalen Karzinomen eine Rolle spielt. Weitere Hinweise auf krankheitspräventive Eigenschaften existieren unter anderem für Kalium, Magnesium, Selen, Eisen und Zink. Bei ihnen kann eine Supplementierung somit durchaus Sinn machen. Allerdings nicht nach dem Motto "viel hilft viel", da dann die negativen Folgen die positiven rasch überwiegen können. Wie die Autoren unseres Titelbeitrags schreiben, zeigt sich gerade bei Eisen die "Janusköpfigkeit" von Mineralstoffen. Ob das die Kunden, die sich ihre Eisenpräparate in der Drogerie oder im Supermarkt besorgen, wohl wissen? An der Kasse wird es ihnen dort sicher niemand erklären. Diesen "Service" können nur Sie bieten. Lesen Sie daher ab Seite 52, welche positiven und negativen Aspekte eine Mineralstoff-Supplementation haben kann und sichern Sie sich damit den Wissensvorsprung, der eine qualifizierte Ernährungsberatung von der einfachen Präparateabgabe abgrenzt.

Überversorgung ist schädlich – diese bei Mineralstoffen soeben gewonnene Erkenntnis leitet zur zweiten Bedeutung unserer kleinen Anfangsphrase über: Ziemlich viel Salz befindet sich derzeit nämlich nicht nur in deutschen Kochtöpfen, sondern auch in der gesundheitspolitischen Suppe. So ist z. B. das Thema "Integrierte Versorgung" von verschiedenen Seiten in den vergangenen Wochen kräftig gewürzt worden – und scheint einigen dennoch nicht salzig genug zu sein. Das wurde vergangene Woche auf einem gemeinsamen Symposium von Apothekerkammer und -verband Nordrhein deutlich, bei dem Für und Wider des Barmer Hausarzt- und Hausapothekenvertrags diskutiert wurde (s. S. 20) und geht auch aus unserem Beitrag "Die Integrierte Versorgung – Modell der Zukunft?" auf Seite 64 hervor. Kassen, Ärzte und auch längst nicht alle Apotheker stehen dem neuen Modell zur integrierten Versorgung vorbehaltlos gegenüber. Zu viele Fragen sind aus ihrer Sicht noch ungeklärt. Wie soll man etwa als am Barmer-Vertrag teilnehmende Apotheke künftig mit Kunden anderer Kassen umgehen? Welche Anforderungen kommen im Detail auf einen zu und wie sieht es mit der Honorierungsfrage aus? Es wird wohl weiteres Salz in die Integrations-Suppe geschüttet werden. Solange es zur Klärung offener Fragen dient, ist dies auch zu befürworten. Soll es jedoch Eigeninteressen einzelner Beteiligter stärken, dürfte die Suppe bald übersalzen und damit für alle ungenießbar werden. Hoffen wir, dass die vielen Köche diesbezüglich vernünftig bleiben und ihr Salz dosiert einsetzen.

Wozu undosiertes Salzstreuen führen kann, zeigt das Thema "Apothekengesetz" (S. 22). Auf Biegen und Brechen will Rot-Grün per Gesetzesänderung allen Apotheken, die ihren Sitz im europäischen Wirtschaftsraum haben, die Möglichkeit einräumen, deutsche Krankenhäuser mit Arzneimitteln zu beliefern. Hinweise auf die dadurch entstehenden negativen Folgen wurden bislang stets ignoriert. Die Suppe soll gegessen werden – egal wie scheußlich sie schmeckt. Nicht geschmeckt hat sie dem Bundesrat, der nun seine Zustimmung verweigert hat. Nun geht der Gesetzentwurf in den Vermittlungsausschuss. Es bleibt nur zu wünschen, dass dieser geschmacklich sensibilisiert genug ist, um ein missratenes Gericht zu erkennen.

Beatrice Rall

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