DAZ aktuell

Neue Verfahrensordnung beschlossen

SIEGBURG (ks). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird den Nutzen neuer Behandlungs- und Untersuchungsmethoden im ambulanten und stationären Bereich künftig nach einem einheitlichen Verfahren bewerten. Wie der G-BA am 21. September mitteilte, kann die neue Verfahrensordnung zum 1. Oktober in Kraft treten.

Mit dem Beschluss des G-BA zu einer sektorübergreifenden Verfahrensordnung konnte nun die Zusammenführung der bisher geltenden sektorbezogenen Bewertungsrichtlinien abgeschlossen werden. Im Vorfeld hatte es über einige Punkte der Verfahrensordnung erhebliche Meinungsverschiedenheiten unter den Ausschuss-Vertretern gegeben. Auf der einen Seite standen dabei die Kassen sowie die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, auf der anderen Seite die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Patientenvertreter. Dennoch wurde im März bereits eine erste Fassung der Verfahrensordnung beschlossen - das Nachsehen hatten die DKG und Patientenvertreter.

Nach Maßgaben des Bundesgesundheitsministeriums wurde nun ein Kompromiss umgesetzt, der den unterschiedlichen Auffassungen zum erforderlichen Niveau bei der Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Rechnung trägt. Wie der G-BA mitteilte, soll dabei der Nutzen einer Methode - wie bisher - durch wissenschaftliche Studien mit hinreichender Aussagekraft und methodischer Qualität belegt werden. Dabei werden jetzt aber deutlicher Ausnahmen berücksichtigt, in denen solche Studien entweder gar nicht durchgeführt werden können (z. B. bei seltenen Erkrankungen), oder die Forderung dieses Nachweises ethisch nicht zu verantworten wäre (z. B. bei schweren Erkrankungen ohne Behandlungsalternative).

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