Gemeinsamer Bundesausschuss neu aufgestellt

Berlin (ks). Die gemeinsame Selbstverwaltung von Krankenkassen, Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Krankenhäusern hat ihr oberstes Beschlussgremium, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), personell umgebaut. Notwendig wurde dieser Schritt durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, das für den G-BA ab 1. Juli 2008 eine neue Struktur vorsieht. Am 17. Juli sollen die nun nominierten Kandidaten offiziell in ihr Amt eingesetzt werden.
Dr. Rainer Hess bleibt Vorsitzender

Der derzeit ehrenamtliche, unparteiische Vorsitzende Dr. Rainer Hess wird diese Funktion auch in der nächsten Amtsperiode bekleiden – dann allerdings hauptamtlich. Darauf einigten sich die Träger des G-BA: der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Unterstützt wird er dabei von Dr. Harald Deisler und Dr. Josef Siebig, die beide als unparteiische, hauptamtliche Mitglieder agieren werden. Für alle drei wurden zudem jeweils zwei Stellvertreter benannt. Die Unparteiischen übernehmen zusätzlich zu den Aufgaben im Beschlussgremium auch den Vorsitz in den Unterausschüssen des G-BA.

Künftig werden nach dem Willen des Gesetzgebers alle Entscheidungen über den GKV-Leistungskatalog in einem einzigen sektorenübergreifend besetzten Beschlussgremium getroffen, in dem alle Träger des G-BA präsent sind. Dabei wurde jede "Bank" von neun auf fünf Vertreter verschlankt. So werden die Leistungserbringer durch je zwei Vertreter der KBV und der DKG sowie einen Vertreter der KZBV repräsentiert sein. Auf Seiten der gesetzlichen Krankenkassen sind fünf Vertreter des neuen GKV-Spitzenverbandes vorgesehen. Zudem sind in den öffentlichen Sitzungen nur noch fünf Patientenvertreter an den Beratungen beteiligt, die jedoch wie bisher nicht stimmberechtigt sind. Sämtliche Entscheidungen des G-BA werden künftig in dieser Besetzung getroffen, unabhängig davon, ob es sich um vertragsärztliche, vertragszahnärztliche, psychotherapeutische, stationäre Versorgung oder Aspekte der Qualitätssicherung handelt..

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