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G-BA: Sawicki-Institut erhält erste Aufträge

BERLIN (ks). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 
16. November erste Aufträge an das neue Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vergeben. Zudem hat der Ausschuss Änderungen an seinen Entscheidungsgrundlagen zur Festbetragsgruppenbildung vorgenommen.

Im Sinne eines Generalauftrages soll das IQWiG zunächst geeignete Organisations- und Infrastrukturen aufbauen, die es ihm ermöglichen, fachlich unabhängig und wissenschaftlich fundiert zu arbeiten. Darüber hinaus wird sich das Institut unter der Leitung von Peter Sawicki mit einer Reihe von Einzelaufträgen beschäftigen. So soll es ein Konzept für die "evidenzbasierten Patienteninformationen" erarbeiten, die der G-BA nach dem SGB V herauszugeben hat. Diese Informationen zu Diagnostik und Therapie sollen für Krankheiten mit erheblicher epidemiologischer Bedeutung in einer für die Bürger verständlichen Sprache erstellt werden.

Darüber hinaus wird sich das IQWiG mit der wissenschaftlichen Bewertung des therapeutischen Nutzens einzelner Arzneimittel befassen: Angefangen wird mit dem Nutzen der Glitazone, Glinide, Insulinanaloga sowie von Blutzuckerteststreifen im Rahmen der Behandlung von Diabetes mellitus. Sektoren-übergreifend soll zudem der therapeutische Nutzen von Clopidogrel bewertet werden. Auch Misteltherapeutika und nicht-medikamentöse, lokale Behandlungsmethoden der benignen Prostatahyperplasie soll das Institut überprüfen. Das frisch eingerichtete IQWiG wird zur Erfüllung seiner Aufgaben mit verschiedenen bestehenden Einrichtungen kooperieren.

Festbeträge: Anpassung der Entscheidungsgrundlagen

Weiterer Tagesordnungspunkt der G-BA-Sitzung war die Anpassung der Entscheidungsgrundlagen für die Bildung von Festbetragsgruppen. So hat der G-BA nach Aufforderung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung klargestellt, dass er für die Beurteilung von Wirkstoffen nicht nur Endpunkt-Studien heranzieht, sondern seine Entscheidung auf eine breite Basis von Informationen stützt. Zudem ist der umstrittene Begriff "schwerwiegender Nebenwirkungen" in "therapierelevante Nebenwirkungen" umdefiniert worden. Zunächst war der G-BA davon ausgegangen, dass patentgeschützte Wirkstoffe nur dann der Innovationsschutzklausel unterliegen und damit Festbeträgen nicht zugänglich sind, wenn durch sie "schwerwiegende Nebenwirkungen" wegfallen oder "erheblich" seltener auftreten.

Sortis: G-BA wird neue Studien prüfen

Am 21. Dezember wird sich der G-BA erneut mit der Bildung von Festbetragsgruppen befassen. Dabei wird es auch wieder zur Bildung von Jumbo-Gruppen kommen, die patentgeschützte Arzneimittel und Generika umfassen, kündigte der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess am 15. November in Berlin an. Im Zusammenhang mit dem Festbetrags-Boykott Pfizers für sein Medikament Sortis wies Hess darauf hin, dass es jedem Unternehmen frei stehe, seine Preise frei zu bilden. Festbeträge regelten lediglich die Erstattungsgrenze.

Gegenwärtig lägen dem G-BA keine Erkenntnisse vor, dass Sortis in der breiten vertragsärztlichen Versorgung besser sei als andere Statine. Man werde die von Pfizer neu angeführten Studien jedoch "zügig" prüfen – längstens ein Jahr soll dies in Anspruch nehmen. Hess wies zugleich darauf hin, dass vom G-BA nicht erwartet werden könne, dass er seine Beschlussfassung bei jeder Vorlage neuer Studien durch betroffene Hersteller aussetzt. Zwar seien die neuen Studien auf ihre Auswirkung auf getroffene Gruppenbildungen hin zu prüfen – sie könnten jedoch nicht die Rechtswirkung gefasster Beschlüsse blockieren.

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