Neues "Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz": Sparpaket: Aus für

BERLIN (ks). Schon in dieser Woche will sich das Bundeskabinett mit einem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung befassen. Mit dem geplanten Gesetz sollen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sparmaßnahmen umgesetzt werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird dem Kabinett am 7. Dezember eine Formulierungshilfe vorlegen, die Grundlage der weiteren Diskussion sein wird. Geplant ist, den Gesetzentwurf noch in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten in den Bundestag einzubringen.

Die Formulierungshilfe des BMG zu einem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) sieht insbesondere das Verbot von Naturalrabatten für Apotheken, einen fünfprozentigen Abschlag auf den Apothekenabgabepreis für Generika und ihre patentfreien Referenzpräparate, ein Preismoratorium und Änderungen bzw. Präzisierungen bei der Festbetragsregelung vor.

Skonti sollen zulässig bleiben

Um Naturalrabatte zu verbieten, soll eine Änderung in § 7 Heilmittelwerbegesetz vorgenommen werden: Für apothekenpflichtige Arzneimittel soll die Gewährung von Zuwendungen ausgeschlossen werden - damit sind neben Naturalrabatten auch andere Formen geldwerter Zuwendungen, z.B. Bonuszahlungen oder Rückvergütungen, verboten. Barrabatte, insbesondere Skonti, sollen jedoch in dem von der Arzneimittelpreisverordnung gesetzten Rahmen zulässig bleiben.

Die Begründung der Formulierungshilfe führt zudem aus, dass das Naturalrabatt-Verbot auch für rezeptfreie Arzneimittel gelten soll, deren Preise frei gegeben sind. Da bislang kein Preiswettbewerb in diesem Marktsegment zu spüren sei, verspricht sich das BMG von einer solchen Regelung neue Spielräume für den Wettbewerb um den Endverbraucher.

Industrie soll höhere Mehrwertsteuer schultern

Als Folgeregelung zu diesem Verbot ist vorgesehen, dass die Krankenkassen ab dem 1. April 2006 für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel einen Abschlag von fünf Prozent des Apothekenabgabepreises (inkl. Mehrwertsteuer) erhalten - höchstens soll dieser jedoch zehn Prozent des Herstellerabgabepreises (inkl. Mehrwertsteuer) betragen. Das im Koalitionsvertrag für zwei Jahre vorgesehene Preismoratorium wird in der Formulierungshilfe ausgeweitet:

Vom 1. April bis zum 31. Dezember 2008 sollen die Kassen einen Abschlag erhalten, dessen Höhe sich aus der Differenz des Apothekenabgabepreises einschließlich Mehrwertsteuer und dem Preisstand vom 1. November 2005 ergibt. Zudem sieht die Formulierungshilfe vor, dass die für 2007 geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozent auf die Industrie abgewälzt werden soll. Die Hersteller sollen diese als zusätzlichen Abschlag an die Kassen abführen.

Manipulationsfreie Software für Arztpraxen

Darüber hinaus sieht die Formulierungshilfe vor, das Ärzte nur solche Praxissoftware nutzen dürfen, die einen manipulationsfreien Preisvergleich von Arzneimitteln ermöglichen. Zudem sind Detailregelungen zu den Arzneimittelvereinbarungen zwischen Kassenverbänden und Kassenärztlichen Vereinigungen vorgesehen. Schon ab 2006 sollen die Tagestherapiekosten für verschiedene Indikationsgebiete als Messgrößen für die Wirtschaftlichkeit vereinbart werden. Als Anreiz für die Vertragsärzte, die Zielvereinbarungen einzuhalten, sollen Bonus- und Malusregelungen eingeführt werden.

Gesetz soll im April kommen

Nach Vorstellung des BMG soll das neue Gesetz möglichst zum 1. April 2006 in Kraft treten - spätestens jedoch zum 1. Juli 2006. Bei einem Wirksamwerden zum 1. April 2006 verspricht sich das BMG von den Änderungen Einsparungen von 1,5 Mrd. Euro für das kommende Jahr - 2 Mrd. Euro sind das anvisierte Einsparziel für zwölf Monate.

375 Mio. Euro soll das Verbot der Naturalrabatte und der Preisabschlag im generikafähigen Marktsegment bringen, 1,125 Mrd. Euro die Ausschöpfung der Wirtschaftlichkeitsreserven in den Festbetragsgruppen. Das Preismoratorium soll der GKV jährlich Einsparungen in Höhe von 700 Mio. Euro bescheren, die manipulationsfreie Praxissoftware und die Zielvereinbarungen zwischen Kassen und Ärzten weitere 500 Mio. Euro pro Jahr.

In der Union wurde die Formulierungshilfe zunächst kritisch aufgenommen worden, da sie den anderen Ressorts und Verbänden offenbar zugeschickt wurde, ohne den Koalitionspartner vorher einzubinden. Die Union sieht offenbar noch Veränderungsbedarf.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.