Bayern: QMS-Klage: Bundesverwaltungsgericht verlangt Verhandlung

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage eines bayerischen Apothekers gegen die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems in Apotheken (QMS-Satzung) wieder zugelassen. Damit hob das Gericht eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom vergangenen Jahr auf.

Dieser hatte zuvor den Versuch eines bayerischen Apothekers abgewiesen, die Satzung zur QMS-Zertifizierung der Bayerischen Landesapothekerkammer aufheben zu lassen. Der klagende Apotheker hatte sich in seinen Rechten verletzt gesehen, weil er durch das QMS-Verfahren einem wirtschaftlichen Zwang ausgesetzt sein könnte. Auch sei die Einführung des QMS-Systems eine Überschreitung der Kammeraufgaben. Der Argumentation des Verwaltungsgerichtshofs, dass keine Verletzung der Rechte des Apothekers ersichtlich sei, wollte das Bundesverwaltungsgericht nicht folgen.

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